590/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Entpolitisierung der Landesschulräte

BEGRÜNDUNG

 

Die Landesschulräte samt ihren Kollegien werden gemäß bestehender Rechtslage entsprechend der Ergebnisse der jeweils letzten Landtagswahlen besetzt. An der Spitze der Landesschulräte stehen die Landeshauptleute. Die Amtsgeschäfte werden von amtsführenden PräsidentInnen der Landesschulräte geführt. Diese werden von den Kollegien der Landesschulräte vorgeschlagen. In den fünf bevölkerungsreichsten Bundesländern sind VizepräsidentInnen des Landesschulrates auf Vorschlag der zweitstärksten Fraktion des Kollegiums einzusetzen. Diese haben zwar ein Recht auf Akteneinsicht, können die amtsführenden PräsidentInnen jedoch nicht vertreten. Die Beschlüsse der Landesschulräte werden in den Kollegien getroffen, diese werden rein nach dem Proporzsystem bestellt. Gewählte VertreterInnen von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen sind nur mit beratender Stimme in den Kollegien vertreten, sind jedoch nicht stimmberechtigt.

 

Um die parteipolitische Einflussnahme, die durch die oben genannte Konstruktion der Landesschulräte und ihrer Kollegien systemimmanent ist, zu unterbinden, muss die regionale Schulverwaltung völlig neu aufgestellt werden. ExpertInnen sind sich einig, dass an Stelle der Landesschulräte Bildungsdirektionen einzuführen sind, an deren Spitze nicht Landeshauptleute bzw. amtsführende PräsidentInnen, sondern BildungsdirektorInnen stehen sollen, die in einem öffentlichen und transparenten Ausschreibungsverfahren ermittelt werden müssen. An Stelle der Kollegien sollen Schulbeiräte geschaffen werden, in denen gewählte VertreterInnen von Eltern, SchülerInnen und LehrerInnen Sitz und Stimme haben, vergleichbar den Gremien der Schulpartnerschaft.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes mit folgender Zielsetzung vorzulegen: Die bestehenden Landesschulräte sollen abgeschafft werden. Stattdessen sollen in den Bundesländern regionale Bildungsdirektionen eingerichtet werden, deren LeiterInnen in einem öffentlichen und transparenten Ausschreibungsverfahren ermittelt werden. An Stelle der Kollegien sind Schulbeiräte einzurichten, in denen gewählte VertreterInnen von Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen Sitz und Stimme haben.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss  vorgeschlagen.