591/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 02.09.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Julian Schmid, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Indexanpassung Jugendförderung

BEGRÜNDUNG

 

Das Bundes-Jugendförderungsgesetz ist 2001 in Kraft getreten. Es regelt die „Förderung außerschulischer Jugenderziehung und Jugendarbeit“.  

 

Als Ziel des Bundesjugendförderungsgesetzes ist „die finanzielle Förderung von Maßnahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit, insbesondere zur Förderung der Entwicklung der geistigen, psychischen, körperlichen, sozialen, politischen, religiösen und ethnischen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen“ verankert.

Daran ist zu sehen, wie umfassend das Angebot außerschulischer Jugendarbeit ist und welch breiter gesellschaftlicher Auftrag damit erfüllt wird.

 

Die Organisationen, die Kinder- und Jugendarbeit leisten, decken ein sehr breites Spektrum ab und sind ein wichtiger Lernort, an dem Kinder und Jugendliche ihre Kompetenzen erweitern, sich einbringen können, Selbstwirksamkeit erfahren und an gesellschaftlichen Prozessen teilhaben und mitgestalten können.

 

Freiwilliges Engagement ist eine Säule, die für Kinder- und Jugendorganisationen eine wichtige Grundlage darstellt und von jungen Menschen in den Organisationen kompetent geleistet wird. Die Rahmenbedingungen für staatliche Förderung sind wie oben erwähnt im Bundes-Jugendförderungsgesetz festgelegt.

Die Bundes-Jugendförderung wurde seit dem Inkrafttreten des Bundes-Jugendförderungsgesetzes im Jahr 2001 nicht erhöht und darüber hinaus aufgrund fehlender Indexanpassung de facto jährlich gekürzt. Damit entsteht für Kinder- und Jugendorganisationen und deren wichtige Aufgabe ein Realverlust an Mitteln.


 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der eine jährliche Indexanpassung der Bundes-Jugendförderung verankert.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss  vorgeschlagen.