593/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 02.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
betreffend die sofortige Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe
BEGRÜNDUNG
Die internationale Politik ist gegenwärtigen von dramatischen humanitären Krisen geprägt: von der kurz bevorstehenden Hungerkatastrophe im Südsudan, der verheerenden Situation in der Zentralafrikanischen Republik bis zur katastrophalen Ebola Epidemie in Westafrika, von der Ostukraine bis Gaza, von Syrien, nach Libyen und der verheerenden Situation für die Zivilbevölkerung im Irak.
So unübersichtlich kriegerische Konflikte und ihre Hintergründe sein
mögen, so klar ist, wer die Opfer sind: Zivilpersonen, Frauen, Kinder,
alte und kranke Menschen, Minderheiten. Den Opfern zu helfen ist dabei
wichtigste Verpflichtung. Solidarische und unterstützende Politik eines
kleinen, neutralen EU-Landes wie Österreich soll sich auf das
konzentrieren, was es gut kann: Humanitäre Hilfe. Der internationale
Katastrophenschutz soll ein Grundpfeiler einer aktiven österreichischen
Politik werden. Dafür ist die ausreichende budgetäre Absicherung
notwendig.
Der Auslandskatastrophenfonds ist zurzeit jährlich mit nur 5 Millionen
Euro dotiert. Angesichts der Tatsache, dass zig Millionen Menschen
jährlich von Naturkatastrophen und Epidemien betroffen sind oder Opfer von
Krieg und Konflikten werden, ist es dringend geboten den
Auslandskatastrophenfonds auf insgesamt 20 Millionen Euro pro Jahr
aufzustocken. Internationale Solidarität und Unterstützung sind das Gebot
der Stunde.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die die Erhöhung der Mittel des Auslandskatastrophenfonds auf 20 Millionen Euro pro Jahr vorsieht.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.