601/A XXV. GP

Eingebracht am 23.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

gem. § 75 Abs. 1 GOG-NR

 

 

des Abgeordneten Strache

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Ministeranklage gemäß Art. 142 Abs. 2 lit. b wider den Bundeskanzler Werner Faymann

 

Laut EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy wurde am 8. September 2014 von den nationalen Regierungen „grünes Licht“ für neue Sanktionen gegen Russland gegeben. „Von den nationalen Regierungen genehmigt“, bedeutet, dass auch Österreich offenbar zugestimmt hat.

Rot und Schwarz schickt Österreich – unter Außerachtlassung der österreichischen Neutralität – damit auf eine wirtschaftspolitische Geisterfahrt. Es sei daran erinnert, dass Russland 2013 an zehnter Stelle unter den wichtigsten Handelspartnern Österreichs lag. Rund 55.000 Jobs hängen in Österreich direkt oder indirekt am Handel mit Russland. Etwa 1.200 österreichische Unternehmen exportieren nach Russland, allein die Warenexporte betrugen zuletzt knapp 3,5 Milliarden Euro. Auch in der Landwirtschaft ist bereits ein Schaden von rund 100 Millionen Euro durch den russischen Importstopp für Obst, Gemüse, Milch und Fleisch entstanden.

Trotzdem macht unsere Regierung bei den Sanktionen mit und will diese sogar verschärfen. Die von der EU angedachten schärferen Sanktionen im Finanz- und Energiebereich sind angesichts der herrschenden Bankenkrise und des bevorstehenden Winters – in dem Lieferausfälle beim Erdgas drohen – wohl nichts anderes als ein „Schuss ins eigene Knie“ für die österreichische und die europäische Wirtschaft.

Es ist höchste Zeit diesen Unsinn zu stoppen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Daher fordert die FPÖ ein Veto der österreichischen Bundesregierung gegen diese für Österreich gefährlichen Sanktionen, denn sie treffen nicht Russland, sondern die eigene Bevölkerung, die eigene Wirtschaft und die eigenen ohnehin schon maroden Banken.

Die Slowakei hat bereits ein Veto gegen neue EU-Sanktionen angedacht. Auch Tschechien, Ungarn, Zypern, Rumänien, Finnland und sogar Italien haben sich skeptisch gegenüber der Wirkung von Sanktionen gezeigt.

Denn die Ausweitung der Strafsanktionen gegen Russland führt nur zu einer weiteren Eskalation des Konflikts und verbaut jeden diplomatischen Weg: Auf Sanktionen folgen Gegensanktionen.  Die EU steuert damit auf einen offenen Konflikt mit Russland zu. Diese undiplomatische Haltung Brüssels kann und darf nicht akzeptiert werden.

Die Vertreter Österreichs haben sich bei den weiteren Beratungen auf Ebene der Europäischen Union endlich auf die neutrale Position unseres Landes zu besinnen. Bei den Wirtschaftssanktionen gegen Russland haben wir unnötigerweise dem internationalen Druck nachgegeben, der vor allem von den USA aus gesteuert wird.

Damit hat Österreich dazu beigetragen, die Situation in der Ukraine weiter zu eskalieren und zu militarisieren. Abgesehen davon stehen die Strafsanktionen gegen Russland bei genauer Betrachtung im Widerspruch zur immerwährenden Neutralität Österreichs und sind somit eigentlich verfassungswidrig und daher umgehend zu beenden.

Aber offenbar ist die österreichische Neutralität nur eine Beiläufigkeit, wenn es darum geht, US-amerikanische Interessen politisch zu alimentieren. Unsere Neutralität sowie auch die Interessen der heimischen Wirtschaft bzw. damit in Zusammenhang stehende Arbeitsplätze haben eindeutig Vorrang vor willfähriger Assistenz für US-amerikanische Interessenslagen.

Österreich hat sich im Jahr 1955 mit seinem Staatsvertrag zur immerwährenden Neutralität verpflichtet – eine Errungenschaft, auf die Österreich zu Recht stolz war. Umso mehr betrachtet die FPÖ es mit großer Sorge, wie Österreichs Neutralität aufgrund der aktuellen Entwicklungen der EU und der Ukraine gegen Russland untergraben wird.

Österreichs Regierung hat einseitig Partei ergriffen, Sanktionen gegen Russland mitgetragen und den Weg der Neutralität und des Vermittlers verlassen. Zum Schaden der großen Mehrheit der Österreicher, die das Säbelrasseln entschieden ablehnt. Österreich und Russland brauchen einander als Partner.

Vor dem Hintergrund des Neutralitätsgesetztes hätte man sich erwarten können, dass der Bundeskanzler den Sanktionen nicht zustimmt. Zumal durch das Neutralitätsgesetz bestimmt ist, dass „Österreich zum Zweck der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes … aus freien Stücken seien immerwährende Neutralität erklärt und diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrecht erhalten und verteidigen wird“.

Diese Grundsätze des Neutralitätsgesetzes wurden nicht eingehalten und somit liegt eine Verletzung von Verfassungsrecht vor.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

 

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Nationalrat erhebt gem. Art. 142 Abs. 2 lit. b B-VG Anklage beim Verfassungs-gerichtshof gegen den Bundeskanzler Werner Faymann, wegen der Verletzung von Bestimmungen der Bundesverfassung insbesondere des Neutralitätsgesetzes.

Der Nationalrat begehrt daher die Verurteilung des Bundeskanzlers Werner Faymann. Mit der Vertretung der Anklage vor dem Verfassungsgerichtshof wird Abgeordneter zum Nationalrat Rechtsanwalt Dr. Johannes Hübner beauftragt.“

 

 

Es wird ersucht, diesen Antrag dem Verfassungsausschuss zuzuweisen.