614/A XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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Antrag

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957, StF: BGBl. Nr. 267/1957 (WV) geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957,StF: BGBl. Nr. 267/1957 (WV), geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Gebührengesetz 1957,StF: BGBl. Nr. 267/1957 (WV), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. BGBl. I Nr. 13/2014 , wird wie folgt geändert:

 

§ 33. Tarifpost 5 Bestandverträge entfällt.

Begründung

 

Die Preise für Wohnen sind in Österreich in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Einkommen. Die Bürger_innen finden aus diesem Grund immer schwerer Wohnungen zu adäquaten Preisen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und alle Menschen sollen leistbaren Wohnraum finden können. Die Besteuerung des Abschlusses von Mietverträgen ist einer von vielen Kostentreibern, der noch dazu unter dem Etikett der Gebühr den Eindruck vermittelt, es handle sich um Entgelt für eine Gegenleistung des Staates. Es gilt daher möglichst rasch, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um so bald wie möglich günstigeren Wohnraum anzubieten. Auch im Regierungsprogramm wird die Abschaffung der Mietvertragsgebühr für unter 35-Jährige gefordert. Die Problematik des nicht-leistbaren Wohnraums betrifft aber alle Altersgruppen. Deswegen fordern die Antragsteller den gänzlichen Entfall der Mietvertragsgebühr.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Bautenausschuss zuzuweisen.