616/A XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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Antrag

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 - UG, StF: BGBl. I Nr. 120/2002 (UG), geändert wird.

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 - UG, StF: BGBl. I Nr. 120/2002 (UG), geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Universitätsgesetz 2002 - UG, StF: BGBl. I Nr. 120/2002 (UG), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2014, wird wie folgt geändert:

 

§79 Abs 5 wird um folgenden Satz ergänzt: "Dieselben Regelungen gelten für die Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und in die Prüfungsprotokolle einer Prüfung im Zuge des Aufnahmeverfahrens an einer Universität."

Begründung

 

Im Zuge des Aufnahmeverfahrens an einer öffentlichen Universität muss den angehenden Studierenden die Möglichkeit geboten werden, Einsicht in die Unterlagen einer positiven oder negativen Zugangsprüfung zu nehmen. Dies ist vor allem für die weitere Vorbereitung der Studierenden relevant. Im Zuge dessen muss im Universitätsgesetz 2002 §79 (5) die nötige Rechtssicherheit vorgesehen werden.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Wissenschaftsausschuss zuzuweisen.