618/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend das Unternehmensgesetzbuch

 

Um das Thema Wettbewerb und freies Unternehmer_innentum ist es in Österreich nicht gut bestellt. Zu viele Reglementierungen und zu viel staatlicher Einfluss behindern Wachstum und Innovation. Anachronistische Abgaben verzerren den Markt.

Der Medienmarkt befindet sich im Zuge der Digitalisierung im Umbruch und sieht sich vor allem im Bereich traditioneller Medien mit ökonomischen Herausforderungen konfrontiert, die auch für etablierte Medienhäuser existenzbedrohlich wirken. Dennoch wird diese Branche mit einer zusätzlichen Abgabe, nämlich der Werbeabgabe, belastet.


Die Werbeabgabe laut dem bundesweiten Werbeabgabesetz ist ein wahres „Austriacum“ und basiert auf der Ankündigungsabgabe aus dem Jahre 1927. Dahinter verbirgt sich eine seit Anpassung und Beschließung als Bundesgesetz wettbewerbsfeindliche Steuer, die Werbeleistungen in Print und TV-Medien mit 5% belastet. Tatsächlich existiert eine solche Steuer nur in Österreich.

Die Werbeabgabe mit ihrem jährlichen Ausmaß von etwa 100 Millionen Euro beschleunigt die in der Kommunikationswirtschaft fortschreitende Verlagerung in Richtung digitaler Medien. Durch diese einseitige und daher wettbewerbsverzerrende Mehrbelastung der traditionellen Medien wird ein fairer Wettbewerb unterschiedlicher Kommunikationskanäle verhindert. Das belastet Klein- und Mittelunternehmer_innen dieser Branche, aber auch die bereits unter wirtschaftlichem Druck stehenden Medien werden grundlos zur Kasse gebeten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Antrag auf Abschaffung der bundesweiten Werbeabgabe per 1. Jänner 2015 zu stellen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.