619/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend einer Opt-Out Option für die Rundfunkgebühren

 

Die an Empfangsgeräte gekoppelte Gebührenfinanzierung des ORF war eine historisch, den Gegebenheiten entsprechend nachvollziehbare Finanzierungsform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Durch den Eintritt von Privatsendern in den österreichischen Rundfunkmarkt und die Digitalisierung haben sich jedoch die Rahmenbedingungen und Nutzungsgewohnheiten der Zuseher maßgeblich gewandelt. Während die Koppelung der Gebühren an ein TV- oder Radiogerät vor einigen Jahrzehnten noch treffsicher die Seher und Hörer des ORF feststellbar machte, ist dies heute höchst wahrscheinlich nicht mehr der Fall. Jeder Besitzer eines internetfähigen Mobiltelefons oder Computers verfügt über ein Gerät, das den ORF-Empfang ermöglicht. Im Vergleich zu einem analogen TV- oder Radiogerät ist dies aber bei weitem nicht der Hauptzweck dieser Geräte. Außerdem ist mit der Vervielfachung des Mitbewerbs – gemeint sind nicht nur österreichische Privatsender, sondern auch das Angebot via Kabel und Satellit – eine Abnahme der Nutzung des ORF Rundfunks fast schon zwingend gegeben. Die Treffsicherheit der gerätebezogenen Rundfunkgebühren nimmt daher wohl immer weiter ab.

NEOS bekennt sich zu einem leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Medienhaus, das sich mit den Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung entwickelt und ständig modernisiert. Dazu muss die Finanzierung dieser Institution jedoch entweder treffsicher und verursacherbezogen erhoben werden (dafür ist die geräteabhängige Gebührenfinanzierung vermutlich mittlerweile ungeeignet) oder transparent, beispielsweise über das Budget erfolgen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Treffsicherheit der geräteabhängigen Rundfunkgebühr unabhängig evaluieren zu lassen. Sofern eine solche Evaluierung ergibt, dass die Rundfunkgebühr in ihrer derzeitigen Form ORF-Seher_innen nicht mehr treffsicher feststellen kann, sind alternative Finanzierungsmodelle zu erarbeiten."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.