620/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend die Umsetzung eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen

Im Fokus der Ausbauoffensiven im Bereich der elementaren Bildung stand in den vergangenen Jahren vor allem der Aspekt der Quantität. Angesichts der Fortschritte, die auf diesem Gebiet bereits erzielt werden konnten, ist es nun allerdings an der Zeit, dem Thema Qualitätsentwicklung größeres Augenmerk zu schenken.

Ein hilfreiches Instrument könnte hier die Umsetzung einer Zertifizierungsleiter bzw. eines Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen sein. Die Familienzentren Nordrhein-Westfalen beschreiten diesen Weg seit 2006 sehr erfolgreich: Sie verpflichten sich zur Einhaltung spezifischer fachlicher Qualitätsstandards, wobei die Erfüllung eines gewissen Anteils an Standards das Ansuchen um ein Gütezeichen ermöglicht, das wiederum mit einer finanziellen Zusatzunterstützung einhergeht. Ist die Zertifizierung nach vier Jahren ausgelaufen, muss ein Re-Zertifizierungsverfahren durchgeführt werden, wodurch ein systemimmanenter Lernprozess innerhalb der Einrichtungen sichergestellt wird.

Ähnliche Modelle wären auch in Hinblick auf Kinderkrippen, Kindergärten und Tageselternplätze in Österreich denkbar und sinnvoll. Mit der Kindergarten-Einschätz-Skala (KES-R), stünde auch bereits ein wissenschaftlich fundiertes und pädagogisch anerkanntes Instrument zur Verfügung, auf dessen Basis ein Zertifizierungsprogramm etabliert werden könnte, das Qualität(ssteigerungen) öffentlich wahrnehmbar macht und so auch einen Paradigmenwechsel zur Subjektförderung ermöglichen würde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Familien und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der die Etablierung eines bundesweiten Zertifizierungsprogramms für Kinderbetreuungs- und -bildungseinrichtungen auf Grundlage des Qualitätssicherungsinstruments KES-R vorsieht."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.