622/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Gemeindekooperationen

Die Petition betreffend „Verfassungsgesetzliche Bestandsgarantie für Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmung“ ist Ausdruck der größtenteils negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung in Bezug auf die Gemeindestrukturreform in der Steiermark. Zwangsmaßnahmen ohne Einbindung der Gemeindebürger_innen in diesem Zusammenhang sind abzulehnen - es bedarf stärkerer Partizipationsmöglichkeiten sowie das Andenken alternativer Lösungskonzepte; hier allen voran das der Gemeindekooperation. Beispiele in Vorarlberg (insbesondere Gemeinden im Bregenzerwald) zeigen den Erfolg dieser Kooperationen: Das Land Vorarlberg fördert beispielsweise die gemeinsame Baurechtsverwaltung und somit allgemein Gemeindekooperationen. Insbesondere Kleingemeinden können durch Kooperation und Verwaltungsvereinfachungen wesentliche Entlastungen herbeiführen und ihre Zukunftsgestaltung planen, da Kompetenzen über mehrere Gemeinden hinweg gemeinsam aufgebaut und genutzt werden können. Durch Strategieentwicklungen und Stärken- und Schwächenanalysen können gemeinsame Ziele erarbeitet und somit die Lebensqualität der Bürger_innen vor Ort gesteigert werden. Notwendig ist eine Leitbilderstellung, die das Handeln der involvierten Gemeinden nach einer langfristigen und schwerpunktmäßigen Orientierung ausrichtet, wodurch auch neue Projekte entsprechend unterstützt oder überhaupt erst ermöglicht würden.

Zur Förderung und Unterstützung der optimalen Vernetzung und Kooperation von Gemeinden sowie zur Feststellung des jeweiligen Gemeindebedarfes werden daher Rahmenbedingungen benötigt, die es ermöglichen, zukunfts- und zielgerichtet zu planen und zu einer optimalen Aufgabenverteilung zu kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, Rahmenbedingungen für Gemeindekooperation aufzustellen, die es Gemeinden erleichtern, sich gemeinsam zu organisieren und somit optimal in Bedarfsdeckung und Effizienz zu agieren."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.