623/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kollegin und Kollegen

betreffend die Erarbeitung eines tragfähigen Rechtsrahmens zur Erleichterung von Crowdfunding

Crowdfunding wird als alternative Finanzierungsform auch in Österreich Fuß fassen. Noch fehlen dazu angemessene, rechtliche Rahmenbedingungen. Sinnvoll wären unter anderem höhere betragsmäßige Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalmarktprospekts. In den USA gilt beispielsweise eine Prospektpflicht erst ab einer Million US-Dollar. Selbst im Regierungsprogramm findet sich folgender Absatz: "Erarbeitung eines attraktiven Rechtsrahmens zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen bis 31.3.2014 (gemäß dem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag des Nationalrates vom 5.7.2013)"

Nur 2,3 % aller notwendigen Unternehmens- und Investitionsfinanzierungen haben ein Volumen von mehr als € 1 Million. Allerdings ist der Zugang zu Kapital (speziell für KMUs, die 99% aller östereichischen Unternehmen ausmachen) zunehmend schwieriger. Einerseits unterliegen Banken immer strengeren Vorschriften und Regularien (beispielsweise Basel III), andererseits werden alternative Finanzierungsformen durch private Anleger stark eingeschränkt (beispielsweise durch Einführung des AIFMG).

Als Hintergrund für die Einschränkung von privaten Unternehmensfinanzierungen wird oft der Anlegerschutz angeführt. Anlegerschutz ist wesentlich und auch wichtig für den Kapitalmarkt, um das Vertrauen der Anleger zu schützen. Beim Anlegerschutz muss aber mit Augenmaß vorgegangen werden. Viele der aktuellen Vorschriften sind schlichtweg ineffektiv, übermäßig bürokratisch, unverständlich und ohne Berücksichtung der Besonderheiten des östereichischen Kapitalmarktes (Größe, Anlegerstruktur etc.) implementiert worden. Diese Vorschriften behindern daher sowohl Start-Ups als auch KMUs bei der Schaffung von zukunftsträchtigen und sicheren Arbeitsplätzen – oder noch viel schlimmer – gefährden bestehende.

Crowdfunding ist ein innovatives Konzept, um Finanzierungslücken zu schließen und Wachstum zu ermöglichen. Es fehlt jedoch an einem entsprechenden gesetzlichen Rahmen, um die Interessen aller Beteiligten zusammenzuführen. Es gilt die Interessen der Privatanleger, der Start-Ups und KMUs, aber auch der oft dazwischen geschalteten Crowdfunding-Plattformen, zusammenzuführen. Aktuell fehlt ein gesicherter Rechtsrahmen für diese Plattformen, die damit in einem rechtlich nicht ausreichend definierten bzw. limitieren Raum agieren. Durchgehende Rechtssicherheit ist daher derzeit weder für die Betreiber von Crowdfunding-Plattformen noch für Investoren gegeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:


"Die Bundesregierung wird umgehend aufgefordert, bis Ende des Jahres 2014 eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die einen verlässlichen und zukunftssicheren Rechtsrahmen für Crowdfunding schafft. Diese Initiative muss folgende Punkte beinhalten:

·        Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für Crowdfunding-Plattformen

·        Erhöhung der Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalmarktprospekts

·        Schaffung standardisierter Finanzierungsinstrumente."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.