624/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kollegin und Kollegen

betreffend Transparenz bei Unternehmensförderungen

Die Effizienz des österreichischen Förderwesens gilt als umstritten. In Österreich ist es nahezu unmöglich, bei Unternehmensförderungen den Überblick zu bewahren. Die sieben Förderungsebenen EU, Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, ausgelagerte Gesellschaften und Stiftungen und die NGOs, die ihrerseits selbst hauptsächlich Subventionsempfänger sind, sind teilweise vollkommen undurchsichtig.

Bürger, Unternehmen und sogar der Staat selbst haben durch die Intransparenz des österreichischen „Förderalismus“ die Übersicht verloren.

Im Rahmen einer an den Werten Transparenz, Offenheit und Verantwortlichkeit orientierten Reform muss es zu einer Transparenzoffensive bei den Unternehmensförderung kommen. Hierzu gehört im Hinblick auf die Unternehmensförderungsreform auch die Bereitschaft, alle Informationen, Daten und Fakten auf den Tisch zu bringen und Klarheit zu schaffen.

Zwar wurde in den vergangenen Jahren eine Transparenzdatenbank geschaffen, die Erfassung der Länderförderungen geht jedoch nur sehr zögerlich voran. Von Förderungen auf Regional- und Gemeindeebene ganz zu schweigen. Hauptgrund dafür ist schlicht und einfach der fehlende politische Wille.

Auch der Rechnungshof weist in seinen Berichten auf erhebliche Einsparungspotentiale hin mit dem Urteil, dass das österreichische Förderwesen:

·        keine Strategie und Konzepte,

·        mangelnde Nachvollziehbarkeit von Förderentscheidungen, und

·        keine ausreichende Evaluierung aufweise,

·        gegenwärtig Doppel- und Mehrfachförderungen an der Tagesordnung stünden,

·        eine koordinierte Förderpolitik sich gegenwärtig kaum erahnen lasse,

·        die Vergabe zu teuer sei, und

·        die zweckmäßige Verwendung der Gelder kaum kontrolliert werde.

Die herrschende Intransparenz macht eine koordinierte und zielgerechte Unternehmenssubventionierung unmöglich.

Transparenz soll für die zukünftige Ausrichtung des österreichischen Unternehmensförderungsweses als  Basis gelten. Grundlage dafür ist eine vollständige Transparenzdatenbank die allen Interessierten zur Verfügung steht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen haben zu prüfen, welche gesetzlichen Möglichkeiten es gibt, um alle Förderstellen zur Eintragung in die Transparenzdatenbank zu verpflichten."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss vorgeschlagen.