629/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen
betreffend eine Änderung der Kompetenzlage im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens und ehestmögliche Verabschiedung eines Bundesrahmengesetzes für elementarpädagogische Einrichtungen
Dem Umstand, dass an das Hort- und Kindergartenwesen in Folge der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung (Gesetzgebung und Vollziehung liegen bei den Bundesländern) von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Qualitätsstandards angelegt werden, versucht die Bundespolitik seit Jahren unter Ankündigung eines sogenannten Bundesrahmengesetzes/Qualitätsrahmens beizukommen. Obwohl verschiedene Kräfte aus Politik und Zivilgesellschaft ein solches Instrument zur Gewährleistung bundesweit einheitlicher und verbindlicher Qualitätsstandards in der Elementarpädagogik begrüßen, konnte dieses Vorhaben bislang nicht umgesetzt werden. Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018 findet sich daher einmal mehr das Vorhaben der "Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016" (S.24).
Mit der neuen 15a-Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, die im Juli 2014 den Nationalrat passierte, wurde die Chance, bei diesem zentralen Anliegen verbindlicher zu werden, jedoch erneut vergeben. Im Text der Bund-Länder-Vereinbarung verweist man sogar dezidiert auf den angestrebten Empfehlungscharakter dieses Instruments: "Die Vertragsparteien kommen überein, zur Sicherung der Betreuungsqualität in Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten bundesweite Empfehlungen über Mindeststandards in der Kinderbetreuung zu erarbeiten. Hierfür soll ein bundesweiter Qualitätsrahmen für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016 entwickelt werden.“
Angesichts der regional höchst unterschiedlichen Standards (bspw. in Hinblick auf Öffnungszeiten, Gruppengrößen und Betreuungsschlüssel) ist die Umsetzung eines verbindlichen, bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens aber dringend erforderlich. Mit dem Entwurf der Plattform EduCare liegt hierzu auch bereits eine hochwertige Arbeitsgrundlage vor, die die Ausgangsbasis für weiterführende Diskussionen im Hohen Haus und den Beschluss eines Bundesrahmengesetzes darstellen könnte. Dieser Vorschlag umfasst eine Reihe wesentlicher Maßnahmen, darunter:
· die Definition des Bildungsauftrags von elementaren Bildungseinrichtungen
(Fokus auf "Förderung der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit
jedes Kindes und seiner Fähigkeit zum Leben in der Gemeinschaft" in
Ergänzung zum familiären Rahmen),
· Standards für die Qualitätssicherung
(Qualifikationsfestlegung für die einzelnen Berufsfelder; einheitliche,
österreichweit gültige Ausbildungserfordernisse für
Elementarpädagog_innen (auf tertiärem Niveau) sowie für
Assistent_innen im pädagogischen Bereich; Erfordernis der Fortbildung
für Elementarpädagog_innen und Tageseltern im Umfang von mindestens
drei Tagen jährlich; Etablierung von Instrumenten der Einzel- und
Teamsupervision; Entwicklung und Evaluation von Maßnahmen zur
Mitarbeiter_innen-Entwicklung; Kooperation mit Expert_innen und Berater_innen
aus fachnahen Bereichen (z.B. Psycholog_innen, Inklusions- und
Heilpädagog_innen, Sozialarbeiter_innen, Kinderärzt_innen) in jeder
elementaren Bildungseinrichtung; Evaluation der Einhaltung der Bestimmungen
durch unabhängige Kontrollgremien mit entsprechender Sanktionsfolgen bei Zuwiderhandeln),
· die Festlegung von Rahmenbedingungen für die elementare Bildung
(Festlegung eines altersgerechten Pädagog_innen-Kind-Schlüssels (1:3
für 0- bis 2-Jährige, 1:5 für 2- bis 3-Jährige, 1:8
für 3- bis 6-Jährige, 1:4 (inkl. eigener Kinder) für
Tageseltern, die nicht-schulpflichtige Kinder betreuen); Festlegung eines
50%igen Anteils von Elementarpädagog_innen am Gesamtpersonal pro Gruppe;
Etablierung einheitlicher und altersgerechter maximaler
Gruppengrößen (max. 6 Kinder in Gruppen für 0- bis
2-Jährige, max. 12 Kinder in Gruppen für 2- bis 3-Jährige, max.
20 Kinder in Gruppen für 3- bis 6-Jährige, max. 5 gleichzeitig
anwesende Kinder unter 10 Jahren bei tageselterlicher Betreuung (davon
max. 50 % unter 2 Jahren) sowie Anpassung der Kinderhöchstzahl pro Gruppe
auf den individuellen Unterstützungsbedarf von Kindern mit Behinderung);
Festlegung von Ausbildungserfordernissen für leitende Funktionen im
Bereich der elementaren Bildung (auf tertiärem Niveau); Schaffung von Rahmenbedingungen,
die inklusive Bildung ermöglichen; Etablierung von
Jahresschließzeiten, die das Höchstausmaß von 25 Werktagen
nicht übersteigen dürfen; Verankerung zeitlicher Ressourcen von mindestens
20 % der Dienstzeit für mittelbare Tätigkeiten im Sinne der
pädagogischen Vor- und Nachbereitung; einheitliche Festlegung der
räumlichen und ausstattungsmäßigen Mindestanforderungen, die an
elementare Bildungseinrichtungen zu stellen sind),
· Verpflichtungen für elementare Bildungseinrichtungen in Hinblick auf das Eingehen von Bildungspartnerschaften
(regelmäßige Information und Kooperationsmöglichkeiten mit
Eltern/Obsorgeberechtigten, Kooperationen mit anderen Bildungseinrichtungen
u.a. mit Blick auf einen dem Kindeswohl entsprechenden Übergang zur
Grundschule; Zusammenarbeit mit der außerschulischen Kindergruppenarbeit
sowie anderen Freizeit- und Bildungseinrichtungen für Kinder und
Obsorgeberechtigte) sowie die
· Festlegung von Bedingungen für die Vergabe öffentlicher Mittel an Träger von elementaren Bildungseinrichtungen
(Regelung der Vergabe von öffentlichen Mitteln in Form von
Leistungsverträgen; Gleichbehandlung von privaten, gemeinnützigen und
öffentlichen Trägerorganisationen).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem
Nationalrat ehestmöglich eine Novelle des B-VG zuzuleiten, die vorsieht,
dass dem Bund im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens die Grundsatzgesetzgebung
zukommt. Darüber hinaus ist dem Nationalrat so rasch wie möglich ein
Entwurf für ein Bundesrahmengesetz für die elementare Bildung
vorzulegen, bei dessen Erstellung insbesondere der von der Plattform EduCare
erarbeitete Vorschlag Berücksichtigung finden soll."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.