636/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Einführung einer gesetzlichen Pflegeversicherung“

 

Die demografische Entwicklung zeigt für Österreich klar auf, dass im Bereich der Pflege Handlungsbedarf besteht und eine zukunftsorientiere Reform und Weiterentwicklung der österreichischen Sozialversicherung als Ganzes erforderlich ist.

 

Fakt ist, dass der Bereich der Pflege in Österreich nach wie vor als „Baustelle“ einzustufen ist und die Finanzierung des steuergeldfinanzierten Pflegefonds als „momentan ruhender Vulkan“. Die Länder sind nicht in der Lage, die Pflegekosten zu übernehmen, wenn der Pflegefonds im Rahmen von ebenfalls geplanten Einsparungen nicht mit immer höheren Steuermitteln zusätzlich subventioniert werden kann.  Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege bei gleichbleibendem Leistungsniveau ist langfristig in Österreich nicht mehr möglich.

 

Aus diesem Grund benötigt Österreich anstatt des bestehenden Stillstandes und des immer höheren Bundesanteils zum Stopfen des Pflegefonds zukunftsorientierte Reformen.

 

So soll eine einheitliche Österreichische Gesundheitsversicherung als „medizinischer Teil“ eines einheitlichen österreichischen Sozialversicherungsträgers die medizinische Grundversorgung der Menschen sicherstellen, zu der jedoch künftig auch die Pflege gehören soll.

 

Eine solche Pflegeversicherung soll eine Versicherung zur Vorsorge in Bezug auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit sein und Geld- oder Sachleistungen erbringen, um die erforderliche häusliche oder stationäre Pflege zu gewährleisten. Damit ist eine jährliche Valorisierung des Pflegegeldes gesichert.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der - zeitgleich mit einer steuerlichen Entlastung der Arbeitnehmer - eine gesetzliche Pflegeversicherung im Sozialversicherungssystem vorsieht, um die pflegerische Grundversorgung analog zur medizinischen Grundversorgung in Österreich abzusichern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.