637/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Polizistinnen und Polizisten über 50“

 

Nachdem derzeit jede Polizeibeamtin und jeder Polizeibeamte vom Dienstgeber Staat zu so vielen Überstunden herangezogen werden kann, wie es dienstlich notwendig erscheint und diese Mehrstunden mittels Zeitausgleich nur dann ausgeglichen werden können, wenn es die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes erlaubt - und was aufgrund der angespannten Personalsituation oftmals kaum realisierbar ist -  ist es vielen älteren Beamtinnen und Beamten nicht möglich, ausreichende Erholungsphasen - welche gerade ältere Polizistinnen und Polizisten dringend zur Regeneration benötigen - zu konsumieren. Die Folgen dieser „Überlastung“ schlagen sich dann in unterschiedlichen Krankheitsbildern, wie Burnout und verschieden schweren und langwierigen Erkrankungen bis hin zum Herzinfarkt nieder.

 

Der Polizeidienst wird auch in Österreich immer anstrengender und belastender, wobei die laufende Personalnot die Belastung der einzelnen Beamtinnen und Beamten nochmals verstärkt. Hinzu kommt das im internationalen Vergleich hohe Pensionsantrittsalter der österreichischen Polizistinnen und Polizisten. Von der Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mickl-Leitner wurde seit längerem angekündigt, etwas für die Polizistinnen und Polizisten über dem 50 Lebensjahr zu tun, um die Belastung für Polizeibeamtinnen und -beamte in diesem gesundheitlich „gefährdeten“ Alter zu minimieren. Im Rahmen dessen wurde unter anderem das Projekt „Initiative 50+“ vom BM.I initiiert. Leider können jedoch bis jetzt keine umgesetzten Maßnahmen dieser Initiative gesehen werden. Laut Innen.Sicher 2014 befindet sich die Initiative 50+ nach Jahren noch in der Liste der laufenden Projekte.

 

Aus diesem Grund ist es erforderlich, rasch eine Maßnahme zu setzen, die über 50-jährigen Polizeibeamten das Recht auf die Wahlmöglichkeit einräumt, ob sie die geleisteten Überstunden in einem Zeitraum von sechs Monaten mittels Zeitausgleich konsumieren möchten -  oder ob sie diese Überstunden wie bisher ausbezahlt haben wollen.

 

Diese Maßnahme schafft die Wahlfreiheit für gesundheitlich besser gestellte Beamte, Normalstunden plus Überstunden zu verrichten, wenn sich diese das körperlich zutrauen; bereits ausreichend ausgelastete Beamte haben die Chance, eine Zeit lang weniger Dienst zu verrichten und damit in die erforderliche körperliche Erholungsphase einzutreten.  

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich ein Konzept für die Dienstzeiteinteilung von Polizeibeamten ab dem vollendeten fünfzigsten Lebensjahr vorzulegen, welches die vollkommene Wahlmöglichkeit beinhaltet, sich Überstunden wie bisher auszahlen zu lassen oder in Form von Zeitausgleich, der innerhalb eines halben Jahres nach Leistung derselben ausgeglichen werden muss, zu konsumieren“.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.