639/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Dr. Franz, Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Reduktion der GIS Gebühren für sehbeeinträchtigen Menschen“

 

Für viele Blinde und sehbehinderte Menschen in Österreich ist nur ein kleiner Bruchteil des ORF-Angebotes verfügbar. Es handelt sich dabei um solche Programme, die mit Audiodeskription bzw. Kommentierung versehen sind.

Betroffene mit sehr geringem Einkommen sind zur Gänze befreit, aber die immer größer werdende Anzahl von blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen muss ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese sollen ebenfalls - unabhängig von ihrem Haushaltseinkommen - für den vergleichsweise geringen Anteil am Fernsehprogramm, der für sie barrierefrei zugänglich ist, eine Gebührenreduktion erhalten.

Vertreter der dauerhaft sehbeeinträchtigten Menschen in Österreich schlagen dazu vor, sich am Nachbarland Deutschland zu orientieren und meinen dazu: 

„Eine Neuberechnung eines fairen Anteiles von Menschen mit dauerhaften Sehbeeinträchtigungen an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre ein zukunftsträchtiges Modell in Richtung Haushaltsabgabe, die im Nachbarland Deutschland schon mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist. Auch dort zahlen blinde und sehbehinderte Menschen, so sie nicht aus Einkommensgründen ohnehin von der Abgabe befreit sind, monatlich nur 5,99 Euro - ein Drittel der gesamten Haushaltsabgabe von 17,98 Euro. Für dauerhaft sehbeeinträchtigte Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen bzw. für taubblinde Personen sollen, auch weiterhin die GIS-Gebühren bzw. eine allfällige Haushaltsabgabe zur Gänze entfallen.“

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1817/J der Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen wiederum wird von BM Hundsdorfer wie folgt beantwortet:

 

„Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 5 Abs. 2 ORF-Gesetz, den Anteil der für hör- und sehbehinderte Menschen zugänglich gemachten Sendungen jährlich gegenüber 2009 durch Maßnahmen wie Gebärdensprache, Untertitelung, Audiobeschreibung oder leicht verständliche Menüführung zu erhöhen.

Entsprechend der Maßnahme Nr. 102 des Nationalen Aktionsplanes Behinderung 2012 – 2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, ist eine schrittweise Erhöhung des Anteils der Barrierefreiheit aller Sendungen des ORF und anderer


audiovisueller Mediendienste vorgesehen. Der ORF hat im Jahr 2012 insgesamt mehr als 750 Programmstunden audiodeskribiert. Täglich wurden im Durchschnitt also mehr als 2 Sendestunden mit speziellem Kommentar für blinde und sehbeeinträchtigte Menschen angeboten. Der ORF konnte von 2009 bis 2012 das Volumen an audiodeskribierten Programmen um das mehr als Sechseinhalbfache steigern. Der ORF setzt seinen entsprechenden Etappenplan schrittweise um.“

Vor dem Hintergrund der obigen Erwägungen sollte daher aus Sicht des Sozialministeriums im Sinne der Inklusion von Menschen mit Sehbehinderung das Ziel sein, den Anteil der barrierefreien Sendungen weiter voranzutreiben.

 

Analog zu diesen Aussagen entspräche das dann folgender Vorgangsweise: Sehbehinderte zahlen nur analog zu dem, was sie wahrnehmen können - das wären genau 8% der aktuellen GIS Gebühr für zwei Stunden Sendezeit von insgesamt 24 Stunden.

Diese Gebühr kann dann schrittweise erhöht werden, soweit mehrere barrierefreie Stunden hinzukommen, was der Minister ja dankenswerter Weise in Aussicht stellt.  

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Reduktion der GIS-Gebühren von sehbeeinträchtigen Menschen analog zur tatsächlich konsumierbaren Sendezeit einzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.