647/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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Entschließungsantrag

 

 

 

der Abgeordneten Themessl, Dr. Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Erneuern statt Besteuern!

 

 

Der Staat muss mit dem Geld der Steuerzahler besser wirtschaften. Vorrangiges Ziel soll dabei sein, die Staatsschulden zu senken, welche Jahr für Jahr Mittel für Zukunftsinvestitionen blockieren. Dann ist auch eine Senkung der Steuer- und Abgabenquote möglich, die eine spürbare Entlastung der heimischen Unternehmen und Leistungsträger bringen würde. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, braucht Österreich ein modernes Steuersystem, das transparent, flexibel und einfach zu verwalten ist.

 

Dabei darf es keinesfalls zur Einführung von Vermögens-, Erbschafts- oder Schenkungssteuern kommen. Denn diese entziehen Unternehmen – sogar in Verlustjahren – direkt und indirekt Kapital. Das schwächt die Eigenkapitalstruktur, hemmt Investitionen und gefährdet Arbeitsplätze. Besonders eine Erbschafts- und Schenkungssteuer würde KMU treffen und Unternehmensübergaben durch die Besteuerung von Betriebsvermögen wie Gebäude, Lagerbestände, Maschinen gefährden. Das kann sich Österreich auf keinen Fall leisten, denn bis 2020 stehen knapp 58.000 heimische Betriebe und damit 500.000 Arbeitsplätze vor der Übergabe.

 

 

Nicht weitere Belastungen durch Steuern oder Abgaben, sondern die Förderung unternehmerfreundlicher Rahmenbedingungen ist Voraussetzung für künftiges Wachstum. Vor allem durch Reformen gilt es daher, notwendige Einsparungen zu erzielen und damit Belastungen für Arbeitgeber und -nehmer zu beseitigen. Nur so können die Staatsverschuldung abgebaut und das österreichische Sozialsystem langfristig finanziert werden.

 

 

In Zukunft gilt es außerdem zu vermeiden, dass Steuergeld zur Rettung von Banken ausgegeben werden muss. Daher sollen im europäischen Einklang Maßnahmen zur Trennung von spekulativen, risikoreichen Investments und dem klassischen, risikoarmen Kreditgeschäft angedacht werden. Dabei gilt es jedoch, Mehrkosten für


Kunden und Banken weitgehend zu vermeiden und die Kredit-Kosten für Unternehmen konstant so günstig wie möglich zu halten.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unter Beachtung der Grundsätze:

 

 

 

 

eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der nachstehende Forderungen umgesetzt werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie.

 

 

Wien, 24.09.2014