650/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jannach, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gerechtigkeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes für Nebenerwerbslandwirte

Die jüngste Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes hat der Verwaltungsgerichtshof zum Anlass  genommen, pensionsversicherten Nebenerwerbsbauern mit bloß geringfügigem Erwerbseinkommen vom Bezug des Arbeitslosengeldes auszuschließen. Dies führt dazu, dass Nebenerwerbslandwirte, die auf ihr Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit existentiell angewiesen sind, in die Armutsfalle tappen. Gleichzeitig zwingt man diesen Personenkreis ihre Nebenerwerbslandwirtschaft aufzugeben, um ihren Arbeitslosenbezug nicht zu verlieren.

Bisher war es so, dass Nebenerwerbslandwirte als Dienstnehmer unselbstständig beschäftigt waren und der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung unterlegen sind. Das Arbeitslosenversicherungsgesetze berücksichtigte diese Situation und gewährt Nebenerwerbslandwirten, die ihre unselbstständige Beschäftigung verlieren, Arbeitslosengeld, wenn das in der Landwirtschaft erzielte Einkommen bloß als geringfügig zu qualifizieren ist. Dass das AMS nun unter Hinweis auf die bestehende Pflichtversicherungen in der bäuerlichen Sozialversicherung die Auszahlung von Arbeitslosengeld verwehrt, ist unverhältnismäßig. Dass die Nebenerwerbslandwirte mit jener Gruppe von gewerblich selbständigen Personen formal gleichgestellt werden, die bei aufrechter Gewerbeberechtigung und bestehender Pflichtversicherung in der GSVG kein Arbeitslosengeld beziehen, ist gleichheitswidrig, da es eine ungleiche Situation formal gleich behandelt.

Für Nebenerwerbslandwirte, die von dieser Neuregelung ja nach dem Willen des Gesetzgebers nicht betroffen waren, sollte sich dadurch nichts ändern:
Nebenerwerbsbauern sollte bei geringem Einkommen weiterhin der Bezug von Arbeitslosengeld offen stehen. Das hatte seinerzeit der Nationalrat in seinen Erläuterungen sogar ausdrücklich festgehalten. In diesem Sinne wurde das Arbeitslosenversicherungsgesetz vom AMS bis vor kurzem auch vollzogen. Diese Praxis sollte nun wiederhergestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 Entschließungsantrag

 Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die gewährleistet, dass Nebenerwerbslandwirte, mit geringem Einkommen aus der Landwirtschaft, ihren Arbeitslosenbezug behalten. Dementsprechend ist der Einheitswert als Bezugsgröße entsprechend anzuheben. Dies soll rückwirkend auch für alle jene Fälle bis zum Zeitpunkt des Verwaltungsgerichtshofserkenntnisses gelten, die zwischenzeitlich vom Bezug des Arbeitslosengeldes wegen des Einheitswertes ausgeschlossen waren.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.