651/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

Abschaffung der Schulsprengel für öffentliche Pflichtschulen

 

Die Debatte über die Sinnhaftigkeit der Sprengelregelung im Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz dauert bereits Jahre an. Ein entsprechender Antrag wurde 1999 noch von der SPÖ/ÖVP-Mehrheit abgelehnt, ein entsprechendes Vorhaben der Regierung Faymann I wurde, so wie vieles im Bildungsbereich, nicht umgesetzt. Die damals zuständige Ministerin Schmied meinte in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung zum Stand des Regierungsvorhabens „Flexibilisierung der Schulsprengel“ nur: „Der Konsens zwischen Bund und Ländern war nicht herstellbar“.
Obwohl im aktuellen Regierungsprogramm dazu nichts mehr verlautet wurde, will die nun zuständige Bildungsministerin aufgrund erneutem desaströsen Abschneidens bei der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2014“ „über eine mögliche Auflösung der Schulsprengel diskutieren, sodass künftig leichter Schulen aus Nachbargemeinden besucht werden können“ („Die Presse“ vom 9. 9. 2014).
Eine diesbezügliche Änderung ist im Sinne der Wahlfreiheit und für die Qualitätssteigerung, die sich infolge eines zu erwarteten stärkeren Wettbewerbs zwischen den Schulen zweifellos ergeben würde, dringend notwendig.
 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, legistische Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Einteilung des Bundesgebietes in standortgestützte Schulsprengel aufgelöst werden kann. Insbesondere ist auf eine Neuregelung des finanziellen Ausgleichssystems zwischen den Schulerhaltern Bedacht zu nehmen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.