652/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Finanzierungssystem hinsichtlich der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der allgemein bildenden Pflichtschulen

 

Der Rechnungshof hat unlängst einen Bericht betreffend „Schulstandortkonzepte/-Festlegung im Bereich Allgemein bildenden Pflichtschulen in den Ländern Oberösterreich und Steiermark“ vorgelegt. In diesem verwies er unter anderem auf die komplexe Finanzierung der Kosten der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der Allgemein bildenden Pflichtschulen. Weiters wurde festgestellt, dass durch die Vorschreibung von Schulerhaltungsbeiträgen an die sprengelangehörigen Gemeinden die Finanzierungsverantwortung dieser Gemeinden überschritten werden könnte, und dass sie zwar grundsätzlich durch die Schulerhaltungsbeiträge zur Kostentragung beitrügen, aber nicht maßgeblich in den Vollzug eingebunden wären.

Insgesamt muss festgestellt werden, dass die Gemeinden mit der Schulerhaltungspflicht finanziell meist überfordert sind und in Verhandlungen über Vereinbarungen in diesem Bereich, wie zB bei der letzten „15a-Vereinbarung“ betreffend den Ausbau ganztägiger Schulformen, nicht einmal eingebunden werden.

Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht auch fest, dass er angesichts des komplexen Finanzierungssystems hinsichtlich der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der Allgemein bildenden Pflichtschulen, seine Empfehlung gegenüber dem BMBF das Finanzierungssystem zu reformieren, aufrecht hält.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Bildung und Frauen werden aufgefordert, ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit dem Ziel, das Finanzierungssystem hinsichtlich der Errichtung, Erhaltung und Auflassung der allgemein bildenden Pflichtschulen zu reformieren, und die Gemeinden dabei zu entlasten.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss beantragt.