656/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend rechtliche Schritte gegen staatliche AKW-Förderung im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung des Vorhabens Hinkley Point durch die EU-Kommission

 

BEGRÜNDUNG

 

Großbritannien versucht bekanntlich im Rahmen seiner Energiegesetzgebung Einspeisevergütungen („Contracts for Difference“) für Strom aus Atomkraftwerken an private Investoren zu gewähren und im Sinne des Art. 108 AEUV beihilfenrechtlich genehmigen zu lassen. Die Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher in Großbritannien sollen damit 35 Jahre lang einen garantierten Preis für Atomstrom aus dem AKW Hinkley Point bezahlen und so für absolut risikolose Gewinne des Betreiber-Unternehmens EDF sorgen. Laut einem Rechtsgutachten der Johannes Kepler Universität würde dies in eindeutigem Widerspruch zum europäischen Beihilfen- und Wettbewerbsrecht stehen.

Jüngste Informationen deuten nun darauf hin, dass eine (möglicherweise positive) Entscheidung der Europäischen Kommission zugunsten des Contract for Difference für das britische AKW Hinkley Point unmittelbar bevorsteht. Wenn die Europäische Kommission im Fall Hinkley Point eine derartige Subvention genehmigt, dann öffnen sich Türen für weitere neue sowie bisher auf Eis gelegte Atomprojekte in Europa, unter anderem den Ausbau von Temelin und bedeutet dies eine Wiederbelebung der völlig unwirtschaftlichen Atomenergie.

Österreich muss daher hier die Führungsrolle im Bereich Antiatompolitik übernehmen, Allianzen bilden und den politischen Druck auf EU-Ebene durch die unmittelbare, fristgerechte Einbringung des einzigen Rechtsmittels gegen eine Genehmigungsentscheidung - der Nichtigkeitsklage beim EuGH - unterstreichen.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Fall einer Genehmigung eines Contract for Difference für das britische Atomkraftwerk (AKW) Hinkley Point rechtzeitig innerhalb offener Frist Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof einzubringen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss  vorgeschlagen.