660/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz,

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Einführung eines modernen, leistungsorientierten Rahmenkollektivvertrages für alle Mitarbeiter_innen an autonomen Schulen

 

Das Lehrerdienstrecht ist eine unendliche Geschichte – geprägt von Verschiebungen, Vertagungen, Unzufriedenheit und gespickt mit vielen frustrierenden Kompromissen für alle Beteiligten und Betroffenen.

Ein kurzer Blick zurück: Bereits im August 2001 kündigte die damalige ÖVP-Bildungsministerin Gehrer für das Schuljahr 2003/04 ein neues System der  Lehrer_innenbesoldung mit einer Anhebung der Einstiegsbezüge bei späterem Abflachen der Gehaltskurve an. Eine Arbeitsgruppe im Ministerium entwickelte Modelle, die jedoch nie das Licht der Öffentlichkeit erblickten sollten.

Im Februar 2003 wurde im Regierungsprogramm festgeschrieben, dass Lehrer_innen ein neues leistungsorientiertes Gehaltssystem mit höheren Einstiegsgehältern bekommen sollen. Auch Lehrverpflichtung und Zulagensystem sollten überprüft werden, ÖVP-Bildungsministerin Gehrer beginnt damals aber nicht einmal mit Verhandlungen.

Jänner 2007: Gleich ein einheitliches Dienstrecht für den gesamten öffentlichen Dienst inklusive neuem Gehaltsschema nimmt sich damals die rot-schwarze Koalition vor, diesmal unter SPÖ-Ministerin Claudia Schmied – wieder ohne Ergebnis.

November 2008: Im Regierungsprogramm wird wieder die Einführung eines "zeitgemäßen und leistungsorientierten Dienst- und Besoldungsrechts für alle neu eintretenden Lehrer_innen" festgeschrieben.

Es beginnen zähe Verhandlungen, die vor allem aufgrund der Diskussion rund um die Frage „wie viele Stunden soll ein_e Lehrer_in in der Klasse stehen?“ (Anhebung der Unterrichtsverpflichtung) das Lehrer_innenbild nachhaltig negativ geprägt und beschädigt haben.

Angesichts dieser Historie ist es fast verwunderlich, dass im Dezember 2013 das neue Dienstrecht tatsächlich beschlossen werden konnte, wobei es erst im Schuljahr 2019/2020 voll in Kraft treten wird. Bis dahin können eintretende Pädagog_innen zwischen „Alt“ und „Neu“ wählen.

Aus unserer Sicht ist das Endergebnis keineswegs als zeitgemäß und funktional zu bezeichnen. Es gibt keinen objektiven Grund, warum Lehrer_innen anders als anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich behandelt werden sollen. Und ein Festhalten an Unterrichtsstunden-orientierten Werteinheiten halten wir für grundsätzlich falsch. Diese Form der Ressourcenzuteilung an Schulen verkennt die Anforderungen einer modernen Schule und einer zeitgemäßen Pädagogik.

Zeitgemäß und im Sinne einer modernen Schule und Pädagogik wäre daher die Einführung eines bundesweiten Rahmenkollektivvertrages nicht nur für Pädagoginnen und Pädagogen, sondern für alle Mitarbeiter_innen in den von uns geforderten personell und finanziell autonomen Schulen (Lehrkräfte, Psycholog_innen, Sozialarbeiter_innen, Verwaltungspersonal etc.).

Die Kollektivvertragspartner sind in unserem Modell auf Arbeitgeberseite Vertreter_innen der Direktor_innen der autonomen Schulen sowie des Bundes und auf Arbeitnehmer_innenseite die Gewerkschaften der Lehrer_innen und anderer Schulmitarbeiter_innen. Der Rahmenkollektivvertrag regelt Mindestlöhne und Grundgehälter, Arbeitszeitfragen im Rahmen eines Jahresarbeitszeitmodells mit gewissen Stundenkontingenten für Unterricht, Vor- und Nachbereitung, sowie Kündigungsmöglichkeiten, wobei Kündigungsgründe klar definiert werden müssen, sodass parteipolitische Einflussnahme hintangehalten werden kann.

Der Rahmenkollektivvertrag gibt den Schulen Handlungsspielräume bei der finanziellen Honorierung, bei Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Schule, bei Fragen der Aufgaben- und Arbeitszeitverteilung und anderen Aspekten der Personal- und Organisationsentwicklung.

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Bildung und Frauen, wird aufgefordert, so rasch wie möglich die notwendigen legistischen Schritte einzuleiten, um das Lehrerdienstrecht durch einen modernen und leistungsorientierten Rahmenkollektivvertrag für alle Mitarbeiter_innen an personell autonomen Schulen zu ersetzen. Dieser soll mehr personelle und finanzielle Gestaltungsfreiheit und Verantwortung für Schulen gewährleisten, ein Jahresarbeitszeitmodell vorsehen und echte Personalentwicklung am Schulstandort ermöglichen.“

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.