661/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

 

betreffend Entscheidungsfreiheit über den Einsatz zusätzlicher Ressourcen an den Neuen Mittelschulen

 

Das Teamteaching, der gleichzeitige Einsatz von zwei Lehrer_innen unterschiedlicher Schultypen im Unterricht, sollte das Herzstück der Neuen Mittelschulen werden, ist in seiner Umsetzung und Effektivität jedoch höchst fragwürdig:

Einerseits hat der 124 Seiten starke Bericht des Rechnungshofes vom Dezember 2013 die überhöhten Lehrpersonalkosten für die NMS aufgelistet: Während die Lehrpersonalkosten je Schüler_in im Schuljahr 2011/2012 an Hauptschulen bundesweit rd. 6.600 EUR betrugen, waren diese wegen des verschränkten Lehrer_inneneinsatzes an den NMS–Modellversuchen wesentlich höher, rd. 7.200 EUR. Im Gegensatz dazu lagen die Lehrpersonalkosten je Schüler_in an den AHS–Unterstufen bei rd. 4.700 EUR.

Andererseits hat die Praxis gezeigt, dass AHS- und BHS-Lehrer_innen wenig Motivation haben, an den Neuen Mittelschulen zu unterreichten, wie wir auch der Anfragebeantwortung 1135/AB der Bundesministerin für Bildung und Frauen vom 27.05.2014 entnehmen können: Im Schuljahr 2013/14 hat an 411 NMS-Schulen von  insgesamt 936 NMS-Standorten in Österreich kein_e einzige_r Bundeslehrer_in unterrichtet; in Prozent: an 44% der Neuen Mittelschulen findet man nicht eine_n AHS- oder BHS-Lehrer_in.

Wir sind der Überzeugung, dass pädagogische und didaktische Herausforderungen am besten dort angenommen und einer Lösung zugeführt werden können, wo sie entstehen: am Schulstandort. Wir fordern daher die pädagogische, finanzielle und personelle Autonomie für die Schulen. Diesen Weg sollten wir bedachtsam und schrittweise gehen.


 

Deshalb stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Bildung und Frauen wird aufgefordert, so rasch wie möglich die notwendigen legistischen Schritte zu setzen, um den zusätzlichen Ressourceneinsatz im Ausmaß von sechs Stunden pro Klasse an den NMS in die Entscheidungsfreiheit des Schulstandortes zu übertragen, sodass am Standort aufgrund schulspezifischer, standortspezifischer bzw. ressourcenbedingter Gegebenheiten frei und eigenverantwortlich über den optimalen Einsatz der Mittel entschieden werden kann.“

 

In formeller Hinsicht wir die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.