664/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Nikolaus Alm, Beate Meinl-Reisinger, Nikolaus Scherak und Kollegen

betreffend die Prüfung des Quick-Freeze-Modells

Die Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wurde im Juni dieses Jahres - nach der Aufhebung der Vorratsdaten-RL durch den EuGH im April 2014 - vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Begründet wurde die Aufhebung mit der Unverhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Privatsphäre durch die permanente Überwachung aller Staatsbürger und die anlasslose Aufzeichnung dieser personenbezogenen Daten. Denn entgegen den Argumenten, die von Befürworten im Vorfeld der Einführung der Vorratsdatenspeicherung verbreitet wurden, konnten die Aufzeichnungen so gut wie keinen Beitrag zur Aufklärung schwerster Kriminalität wie Mord und Terror leisten, sondern wurden hauptsächlich für minderschwere Delikte wie beispielsweise Diebstahl eingesetzt (siehe 14397/AB XXIV. GP). Im Zuge der Diskussion über geeignete Maßnahmen gegen Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat wurde vom Justizminister die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ins Spiel gebracht. Diese solle dann aber eingeschränkt werden auf die Aufklärung schwerster Verbrechen. Diese Einschränkung ändert aber dennoch nichts an der permanenten und anlasslosen Aufzeichnung von privaten Daten aller Bürger. Denn der Vorratsdatenspeicherung ist dieser Grundrechtseingriff inhärent.

Von einigen Experten wurde als mögliche Nachfolgeregelung und um angebliche Lücken in der Strafverfolgung zu schließen das Quick-Freeze-Modell favorisiert, das die Speicherung der Daten anlässlich eines Verdachts zulässt, der Abruf aber nach wie vor nur nach richterlicher Überprüfung zulässig ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 


Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert das Quick-Freeze-Modell als mögliche Alternative zur Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung, insbesondere in Hinblick auf die Wahrung der Grundrechte, durch unabhängige Experten prüfen zu lassen und anschließend dem Nationalrat einen schriftlichen Bericht über die Ergebnisse bzw. die Tauglichkeit und die für eine Nachfolgeregelung anfallenden Kosten vorzulegen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.