665/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 24.09.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Wurm, Ing.Hackl, Doppler, Rauch

und weiterer Abgeordneter

 

 

betreffend gesetzliche Deckelung der Bank-Überziehungszinsen

In der Anfrage Nr. 1941/J, an den Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstofer (SPÖ), beantwortet durch 1698/AB wurde auf folgende Aussendung hingewiesen:

Der niederösterreichische Arbeiterkammerpräsident Markus Wieser setzte am 20. Juni 2014 (OTS0069, 11:17) folgende Pressemeldung ab:

„AKNÖ: Überziehungszinsen viel zu hoch

Präsident Markus Wieser fordert klare Regelungen für die Höhe der Zinsen

Wien (OTS/AKNÖ) - Mehr als 13 Prozent verlangen heimische Banken seit Jahren an Überziehungszinsen. Dabei liegen die Habenzinsen nur mehr knapp über der Wahrnehmungsgrenze.

Der Marktzinssatz im Euroraum ist derzeit so niedrig wie noch nie. Der EURIBOR, die Grundlage vieler Spar- und Kreditprodukte, befindet sich derzeit auf einem historischen Tiefststand. Verglichen dazu liegen die Überziehungszinsen mit über 13 Prozent aktuell mehr als achtzig Mal so hoch. "Beim derzeitigen Zinsniveau ist die Höhe der Überziehungszinsen nicht gerechtfertigt. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen zur Höhe sowie der Deckelung der Überziehungszinsen", kritisiert AKNÖ-Präsident Markus Wieser.

AK Konsumentenschützer Manfred Neubauer ergänzt: "Warum wird keine transparente Zinsgleitklausel eingeführt, wie etwa beim Kredit oder dem Sparbuch? Auch ein fixer Überziehungszins sollte vereinbart werden können".


Mangelnde Transparenz

Kritik übt der Konsumentenschutz der NÖ Arbeiterkammer auch an der mangelnden Transparenz. Zinskonditionen werden online, wenn überhaupt, nur gut versteckt ausgewiesen. Der Kunde wird dadurch im Unklaren gelassen. Hinzu kommt, dass Banken ihren Kunden, die eigentlich keinen Überziehungsrahmen vereinbart haben, stillschweigend einen solchen gewähren und dann abkassieren. "Es lohnt sich, das Gespräch mit den Banken zu suchen, denn die Zinsen sind verhandelbar. Anstelle einer dauerhaften Kontoüberziehung ist es sicher kostengünstiger, auf einen kurzfristigen Kredit umzuschulden. Auch ein Bankenwechsel könnte sich unter Umständen lohnen", rät Manfred Neubauer, Konsumentenschützer in der AKNÖ.“

 

Der für Konsumentenschutz zuständige Ressortminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) gibt seinem Parteigenossen Wieser in Sachen Senkung der Überziehungszinsen einen Korb. Auf ORF ON vom 18. Juni 2014 wird Hundstorfer folgendermaßen zitiert:

Hundstorfer: Banken sollen Überziehungszinsen senken

Nach der jüngsten Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) spricht sich Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) für eine Senkung der Überziehungszinsen aus, die Banken bei Kontoüberziehungen verrechnen. „Diese Situation ist unhaltbar. Hier herrscht zwischen Soll- und Habenzinsen ein enormes Ungleichgewicht“, sagte Hundstorfer laut einem Vorabbericht zur „Kronen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe).

Verantwortung gegenüber Kunden

„Vor allem Menschen mit geringerem Einkommen sind mitunter gezwungen, ihr Konto zu überziehen. Aufgrund der hohen Zinsen besteht dann die Gefahr, in eine Schuldenspirale zu geraten“, so Hundstorfer zur Zeitung.

Laut Hundstorfer sind in Österreich rechtlich festgesetzt Obergrenzen für Überziehungszinsen derzeit nicht möglich. Daher sei es umso wichtiger, dass die Banken ihre Verantwortung gegenüber den Kunden wahrnehmen.“

In der Anfragebeantwortung 1698/AB verweist der Konsumentenschutzminister einmal mehr auf seine Unzuständigkeit, - die er beim Finanz- und Justizministerium sieht. Gleichzeitig verweist er auf Initiativen des BMASK im Zusammenhang mit der Verbraucherkreditrichtlinie, wo unter anderem im Bereich der Begrifflichkeiten und Informationspflichten Erfolge zu verzeichnen waren.

Gleichzeitig gibt der Konsumentenschutzminister aber zu, dass laut Arbeiterkammer-Bankenrechner die Spannweite der Banken-Überziehungszinsen in Österreich aktuell bei 4,8 bis 13,25 Prozent liegen. Gespräche mit der Branche und den Interessenvertretungen zu einer nachhaltigen Senkung der Überziehungszinsen waren laut Hundstorfer nicht erfolgreich. Hundstorfer verweist auf die „Privatautonomie“ der Kreditinstitute, und sieht eine gesetzliche Maßnahme nur als „letztes Mittel“.

Durch die neuerliche Absenkung des Leitzinssatzes auf 0,05 Prozent gibt für die Bankinstitute genügend Spielraum, um eine tatsächlich marktkonforme Deckelung der Überziehungszinsen umzusetzen. Dies sollte durch den Gesetzgeber vorgeschrieben werden, Die Banken dürfen sich nicht länger ein Körberlgeld auf Kosten der Kunden verdienen. Dementsprechend ist auf Initiative des Konsumentenschutzministers eine entsprechende Gesetzesregelung vorzulegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die gesetzliche Regelungen für eine vollkommene Transparenz der Bank-Überziehungszinsen inklusive einer marktkonformen Deckelung des Überziehungshöchstzinssatzes im Verhältnis zum jeweils aktuellen Leitzinssatz der EZB beinhaltet. In diesem Zusammenhang soll die Marktstellung der Bankkunden gegenüber den Bankinstituten ausdrücklich gestärkt und die Kosten damit zu Gunsten der Konsumenten gesenkt werden.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz beantragt.