679/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 16.10.2014
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Weigerstorfer

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich Sport“

Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer kündigte noch für das Jahr 2014 einen Entwurf für ein Ge­setz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements an. Mit dieser Regelung will er die Möglichkeiten privater Geldgeber, sich in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Soziales, Kultur und Humanitäres finanziell verstärkt zu engagieren, künftig attraktiver gestalten.

Besonders Stiftungen finden derzeit in Österreich ein wenig attraktives Umfeld für gemeinnütziges Engagement. Die geltenden Regelungen schaffen steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen, die nicht geeignet sind, ziviles Engagement für potentieller Geldgeber entsprechend attraktiv zu gestalten.

Dieser Umstand betrifft nicht nur die oben genannten Bereiche, sondern auch den Sport als ausgewiesenes Mittel zur Verbesserung sozialer, gesundheitlicher und integrativer Rahmenbedingen. Vor allem Jugendliche und ältere Menschen profitieren von einem verbesserten Sportangebot.

Eduard Lechner, Finanzrechtsprofessor an der Uni Wien, weist darauf hin, dass weltweit gemeinnützige Organisationen steuerbefreit seien, nur in Österreich nicht[1]. Kapitaleinkünfte sind für eine Universität genauso wie für eine gemeinnützige Stiftung zu versteuern. Dazu kommt, dass das Kriterium der Unmittelbarkeit es Stiftungen schwer macht, überhaupt als gemeinnützig anerkannt zu werden. Univ. Prof. Michael Meyer vom Institut für Non-Profit-Management der WU erläuterte in seinem Vortrag auf der Enquete Fundraising für Wissenschaft und Forschung[2], dass nur 21% der 3.000 Stiftungen in Österreich gemeinnützig sind, während es etwa in Deutschland 95% und in der Schweiz 74% seien. In Österreich liegt das Volumen der Stiftungsausschüttungen laut einer aktuellen Studie der WU bei nur € 6,5 bis 15 Millionen pro Jahr, in Deutschland dagegen bei € 15 Milliarden (2012/13) und in der Schweiz immerhin bei € 1,2 Milliarden. Laut den auf der o.a. Enquete anwesenden Experten könne mittelfristig durch entsprechende Gesetzesänderungen für Österreich anteilsmäßig ein ähnliches Niveau bei Stiftungsausschüttungen erreicht werden.

An diesem Potential muss auch der Sport mit seinen wichtigen gesellschaftspolitischen Aufgaben beteiligt werden. Speziell im Stiftungswesen können mit entsprechenden Gesetzesänderungen neue Wege für zivilgesellschaftliches Engagement eröffnet werden und damit dem Sport den Weg zu mehr Drittmittel zu erleichtern.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, bei der Neufassungen des Stiftungs- bzw. Steuerrechtes zugunsten gemeinnützigen Engagements auch den Bereich Sport mit seinen gesellschaftlichen Aufgaben zu berücksichtigen und eine entsprechende inhaltliche Ausgestaltung zu veranlassen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sportausschuss vorgeschlagen.



[1] „Die Presse" vom 06.10.2014

[2] Enquete Fundraising für Wissenschaft und Forschung Neue Wege, neue Quellen? 02.10.2014 Veranstalter: BMWFW