688/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Gehaltsoffenlegung bei öffentlichen Unternehmen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Gehaltstransparenz bei Führungspersonen wird zunehmend zum internationalen Standard. In Österreich herrscht hier traditionell Geheimnistuerei. Besonders schlimm ist es bei Unternehmen im öffentlichen Einfluss. Hier gibt es Versuche, sogar dem Rechnungshof den vollen Einblick zu verwehren.

 

Die OECD empfiehlt diesbezüglich (Guidelines on Corporate Governance of State-Owned Enterprises), dass die allgemeinen Grundsätze der Entlohnung sowie die Entlohnung von leitenden Angestellten und Aufsichtsrat im Besonderen offengelegt werden. Dazu führt sie aus: „The OECD Principles of Corporate Governance describe what the main elements of disclosure for a public company should be. …With regards remuneration of board members and key executives, it is viewed as good practice to carry this out on an individual basis“.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich gesetzliche Regelungen vorzulegen, wonach von der öffentlichen Hand beherrschte Unternehmen dazu verpflichtet sind, die individuellen Einkommen (fixe, variable Gehaltsbestandteile sowie sogenannte fringe benefits) der Mitglieder ihrer Vorstände und Aufsichtsgremien offen zu legen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie  vorgeschlagen.