689/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Regelung der Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten in der Behindertenbetreuung

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

 

Die stationäre, teilstationäre und mobile Betreuung von Menschen mit Behinderungen basiert immer mehr auf einem multiprofessionellen Ansatz und wird

durch verschiedene Berufsgruppen wie z.B. Fach- und Diplom-SozialbetreuuerInnen oder persönliche AssistentInnen durchgeführt.

 

Bestimmte immer wiederkehrende pflegerische Tätigkeiten, wie zum Beispiel Medikamentenverabreichung, Katheterpflege, u.ä. dürfen nach dem Gesundheits-und Krankenpflegegesetz (GuKG)  jedoch nur von Angehörigen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden.

Die pflegerischen Tätigkeiten während eines Tages lassen sich zeitlich nicht eingrenzen, da im Tagesablauf wiederkehrende, häufig unplanbare Situationen auftreten, in denen bestimmte pflegerische Handlungen notwendig sind.

Das GuKG wäre nur dann zu erfüllen, wenn sich die Betreuung von Menschen mit Behinderungen von einem pädagogischen (agogischen) zu einem medizinisch-pflegerischen Schwerpunkt verändert.

 

Genau das entspricht  jedoch nicht der  UN-Behindertenrechtskonvention, die einen Paradigmenwechsel weg vom medizinischen Modell von Behinderung hin zum sozialen Modell fordert. Menschen mit Behinderungen sind nicht krank und Einrichtungen für diese Zielgruppe sollen keine Krankenanstalten sein.

Interessensvertretungen im Bereich Behindertenbetreuung schlagen vor, dass die BehindertenbetreuuerInnen und persönlichen AssistentInnen entsprechende Zusatzqualifikationen erwerben können, um die notwendigen pflegerischen Tätigkeiten durchführen zu können.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der beeinhaltet, dass BehindertenbetreuerInnen und persönliche AssistentInnen eine Zusatzqualifikation für pflegerische Tätigkeiten erwerben können, die derzeit den Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vorbehalten sind.

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.