691/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Eva Mückstein,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend fehlender Konnex der Ärzteausbildung Neu zur Gesundheitsreform

 

BEGRÜNDUNG

 

Die vorliegende Novelle des Ärztegesetzes, in der die Ausbildung der ÄrztInnen neu geregelt wird,  fokussiert stark auf den derzeitigen Stand der ärztlichen Versorgung und bildet die Zukunft (Stärkung der Primärversorgung, sowie Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit – siehe Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz) nicht hinreichend ab. Angesichts der Bedeutung dieser Aspekte für die Ausrichtung der künftigen Ausbildung wird dringend angeregt, grundsätzliche Adaptierungen in Bezug auf eine gestärkte Primärversorgung sowie auf den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit bereits im Ärztegesetz festzuhalten.

In der Ausbildungs-Verordnung nach § 24 sollte auch auf das Primärversorgungskonzept Bezug genommen werden. Es sollten spezielle

Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung erworben werden. Ebenso wichtig ist, dass ÄrztInnen auch umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe erwerben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Gesundheit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die im Gesundheits-Zielsteuerungsvertrag verankerte  Stärkung der Primärversorgung sowie den Ausbau der interdisziplinären und multiprofessionellen Zusammenarbeit in die neue Ärzteausbildung integriert.

In die Ausbildungsverordnung gem. § 24 Ärztegesetz sollen die Erlangung von speziellen Kompetenzen für die Versorgung von Kindern, Jugendlichen und älteren Personen, Medikationsmanagement, Gesundheitsförderung und Prävention, psychosoziale Versorgung und Palliativversorgung sowie umfassende Kenntnisse über andere Gesundheitsberufe aufgenommen werden.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss  vorgeschlagen.