697/A XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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Antrag

 

der Abgeordneten Christoph Hagen

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) geändert wird“

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 19676 (KFG 1967) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Das Kraftfahrgesetz 1976 (KFG 1967), zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 26/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 20 Abs. 4 wird das Wort “Schweinwerfer“ gegen Scheinwerfer ersetzt.“

 

 

Begründung:

Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien (alle ab 2014) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht von Bund und Ländern. Seit 1. Jänner 2004 erfolgt die rechtswirksame Kundmachung des Bundesgesetzblatts ausschließlich über das RIS-Service „Bundesgesetzblätter authentisch ab 2004“ in Form von elektronisch signierten Dokumenten.  Weiters bietet das RIS den Zugang zum EU-Recht, zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden und zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien.

Da davon ausgegangen werden kann, dass im KFG 1976 Scheinwerfer anstatt Schweinwerfer gemeint sein sollten, dient dieser Antrag einer redaktionellen Klarstellung.

Quelle:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40147605&ResultFunctionToken=53e4fb2c-1caf-432c-a5b5-9217e23ef4eb&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=KFG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=20&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=16.10.2014&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=

Abgerufen am 21.10.2014

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.