699/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Errichtung eines Atommüll-Endlagers in Grenznähe

 

Seit dem Einsatz der Kernenergie in den 1950er Jahren hat die Technologie ein bislang ungelöstes Problem: Hochradioaktiver Atommüll, bestehend aus ausgedienten   Brennelemente, Abfälle aus Wiederaufbereitungsanlagen, Urananreicherungsanlagen und stillgelegten Reaktoren.

 

Unser Nachbarland Tschechien sucht seit längerem geeignete Standorte für ein Atommüll-Endlager, immer wieder waren Gebiete in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich im   Gespräch. Laut tschechischer Atommüllagentur SURAO wurde Mitte Oktober das Untersuchungsgebiet für den mögliche Endlagerstandort Krava­ hora genehmigt. Krava­ hora, nur 80 Kilometer von Laa an der Thaya entfernt, befindet sich auch in unmittelbarer Nähe einer in Betrieb befindlichen Uranmine und eines geplanten Gasspeichers. Die Untersuchung eines weiteren potentiellen Standorts, Cihadlo- nur 20 Kilometer von der niederösterreichischen Grenze entfernt- wurde ebenfalls genehmigt.

 

Der Fahrplan der tschechischen Regierung sieht vor, dass insgesamt sieben nominierte Standorte untersuchtwerden, sodass bereits 2018 der Regierung zwei Standorte zur Auswahl vorgelegt werden können. Bis 2025 soll klar sein, an welchem Standort das Endlager tatsächlich errichtet werden soll. Zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung soll es 2045 kommen, mit der Einlagerung der Fässer mit hochaktivem Atommüll soll 2060 begonnen werden.

 

Österreich wird erst im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung eine Möglichkeit zur Mitsprache gewährt, wobei der Standort dann kaum mehr verhinderbar sein wird. Erfahrungen dokumentieren das problematische tschechische UVP-Gesetz. Im Widerspruch zu EU-Recht wurde ausländischen Bürgerinnen und Bürgern das Klagsrecht bei einem tschechischen  Gericht im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung verwehrt. Das UVP-Verfahren zum Ausbau          von Temelin basierte auf ungeprüften und lückenhaften Angaben der AKW-Betreiber. Unfallszenarien, die mit gravierenden Umweltauswirkungen verbunden sein könnten, wurden ausgeklammert. Von einem seriösen UVP-Verfahren kann daher keine Rede sein. Auch im aktuellen Regierungsprogramm ist verankert, gegen alle grenznahen AKWs und Lagerstätten alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Wahrung der österreichischen Sicherheitsinteressen zu nutzen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden


 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die verantwortlichen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, bei der tschechischen Regierung Informationen über die weitere Planung und Errichtung des Atommüll-Endlagers einzuholen und die Einbindung durch die tschechischen Behörden unverzüglich zu erwirken.“

 

 

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.