700/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend Reform der Raumordnung

"Österreich braucht eine bundesweite Raumplanung", so Bundesminister Alois Stöger im Rechnungshofausschuss am 15.10.2014. Diese Feststellung ist allerdings nicht neu. Der Bundesrechnungshof hat bereits in seinem Bericht 2011 zum Thema  "Flächenfreihaltung für Infrastrukturprojekte" eine Vielzahl an Empfehlungen formuliert. Ein Großteil davon wurden bis zur heuer durchgeführten Follow-up Prüfung allerdings "nicht" oder "nur teilweise" umgesetzt, so das Resümee des Rechnungshofs.

Bereits im Regierungsprogramm 2008 - 2013 ist zu lesen: "Um dem öffentlichen Interesse an hochrangiger Infrastruktur Rechnung zu tragen, sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bedarf es Verhandlungen mit den Ländern über eine Reform der Raumordnung, mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes (Korridorplanung)." Im aktuellen Arbeitsprogramm der Regierung 2013 - 2018 findet sich eine sehr ähnliche Formulierung:  "Die raumwirksame Planung zwischen Bund und Ländern soll verstärkt und verbindlich koordiniert werden, die bestehende Zusammenarbeit ist zu fördern. Um dem öffentlichen Interesse an hochrangiger Infrastruktur Rechnung zu tragen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, bedarf es Verhandlungen mit den Ländern über eine Reform der Raumordnung mit dem Ziel einer Rahmenkompetenz des Bundes (Korridorplanung);" Geschehen ist bis heute allerdings nur sehr wenig.

Eine umfassende Reform der Raumordnung ist demnach offenbar Konsens, doch erlebt NEOS diesbezüglich ist aus Sicht von NEOS allerdings dringend geboten. Es braucht nicht nur eine neue Kompetenzzuordnung, sondern auch eine verstärkte Kooperation zwischen den Ländern, um mehr Sicherheit für Unternehmen sowie Transparenz für Bürger_innen in der Planung sowie der Umsetzung von Infrastrukturprojekten zu gewährleisten. Zudem müssen Instrumente und Maßnahmen entwickelt werden, die den anhaltend hohen Flächenverbrauch entsprechend eindämmen und damit einen nachhaltigen Umgang mit dem knapper werdenden Grund und Boden sicherstellen. Eine fehlende, perspektivische Kenntlichmachung und Freihaltung von Trassenkorridoren, uneinheitliche Verfahrens- und Umsetzungsregelungen sowie fehlende Fachplanungsinstrumente führen aktuell zu langwierigen Verfahren, entsprechenden Mehrkosten sowie regelmäßigen Konflikten mit diversen Anspruchsgruppen, wie etwa Anrainer_innen.

Entsprechende Reformmaßnahmen im Bereich der Raumordnung könnten zahlreiche Konflikte präventiv vermeiden, Transparenz und Planungssicherheit erhöhen sowie eine raschere Abwicklung von Planungs- und Realisierungsprozessen ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie der Bundeskanzler, werden dazu aufgefordert, folgende übergreifenden Maßnahmen unmittelbar in Angriff zu nehmen:

·        Der Bundesgesetzgeber soll durch eine Rahmenkompetenz die Möglichkeit haben, grundsätzliche Bestimmungen über Planungsmaßnahmen der überörtlichen und kommunalen Raumplanung zu regeln und damit die Länder an bestimmte Mindestanforderungen zu binden. Ziele dabei sind die Beseitigung der Kompetenzzersplitterung bei überregionalen Infrastrukturprojekten sowie die Vorgabe von Leitplanken zur Eindämmung der fortschreitenden Zersiedelung.

·        Über 15a-Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern sollen verstärkte, wechselseitige Informations-, Koordinations- und Kooperationsverpflichtungen eingegangen werden. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) als Koordinationsorgan muss gestärkt werden und die neun unterschiedlichen landesspezifischen Raumordnungsgesetze vereinheitlicht werden.

·        Maßnahmen für mehr Sicherheit in der Planung mittels rechtlicher Absicherung von geeigneten Standorten, Flächen und Korridoren für "enkelfitte" und bedarfsorientierte Infrastrukturen sind umzusetzen."

 

 In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuss vorgeschlagen.