701/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Michael Pock, Kollegin und Kollegen

betreffend "sonnenklare" Maßnahmen, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu stärken

 

Der breite Einsatz von Photovoltaik in Mehrparteienhäusern kann einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Energieeffizienzziele bis 2020 leisten. Für die Belieferung von Endkunden mit  dezentral erzeugter Solarenergie aus Dachanlagen in Mehrparteienhäusern muss aber das hausinterne Leitungsnetz genutzt werden. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Leitungsnetz als Kundenanlage zu qualifizieren ist, ist allerdings weder im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) noch in der EU-Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt (EBRL 2009/72/EG) geregelt, und es liegt auch keine veröffentlichte österreichische Rechtsprechung vor. Hier fehlt es an Rechtssicherheit und Klarheit mit Hinblick auf die Grenzen des Netzmonopols.

Bereits im Frühjahr 2014 haben die Landesenergiereferenten die Bundesregierung einstimmig dazu aufgefordert, Maßnahmen zur Beseitigung gesetzlicher Hürden bei der Nutzung von Photovoltaik in Mehrparteienhäusern zu setzen, sowohl zur Erleichterung der Errichtung als auch zur Optimierung des Eigenverbrauchs von PV-Strom. Bis zum heutigen Tag liegen dem Nationalrat allerdings keine Vorschläge für Gesetzesänderungen bzw. juristische Klarstellungen  wie etwa betreffend die Frage der Verletzungen des Netzmonopols lokaler Verteilnetzbetreiber vor. 

Dabei tragen Maßnahmen zur Erleichterung der Errichtung von PV-Anlagen sowie der Optimierung des Eigenverbrauchs zu einer Stabilisierung des Netzbetriebs bei und steigern zudem die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen durch eine Verkürzung der Amortisationsdauer. In Deutschland beispielsweise wurde die Frage betreffend einer etwaigen Verletzung des Netzmonopols durch die Einführung der Möglichkeit einer "Differenzrechnung" geklärt. Verbraucht ein Haushalt mit PV-Anschluss demnach eine bestimmte Menge Strom, bezieht aber weniger aus dem Netz, wird die Differenz, welche durch die PV-Anlage produziert wurde, separat abgerechnet.

Aufgrund dieser juristischen Unklarheit bleiben erhebliche Potentiale ungenutzt. Würde beispielsweise in Wien  nur zehn Prozent der rund 170.000 Dächer eine Photovoltaikanlage errichtet werden, würden damit Investitionen von insgesamt etwa 340 Millionen Euro ausgelöst, die zu einem überwiegenden Großteil lokalen Unternehmen zugutekommen. Der dadurch produzierte Sonnenstrom würde in etwa den Jahresbedarf von immerhin 100.000 Wiener  Durchschnittshaushalte decken. Würde man auf 3 Prozent der Fläche Österreichs, Photovoltaikmodule installieren, könnte man den sogar den Energiebedarf Österreichs zu 100 Prozent decken.

Die Schaffung von Verwendungs- und Vermarktungsmöglichkeiten für Ökostrom auf lokaler und regionaler Ebene, etwa über Direktbelieferungen im Nahbereich der Anlagen stärkt den Ausbau Erneuerbarer Energien, leistet einen Beitrag zur Markt- und Systemintegration von Ökostromanlagen und reduziert letztlich auch den Förderbedarf. Die aktuelle Rechtslage jedoch ist mit einigen Imponderabilitäten behaftet. Zudem sind gemäß Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes (ElWOG 2010) Leitungen innerhalb von Wohnhausanlagen von der Definition der Direktleitung explizit ausgenommen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft wird dazu ausgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine Novellierung des Elektrizitätswirtschafts- und organisationsgesetzes (ElWOG 2010) vorzulegen, um eine Direktbelieferung im Nahbereich von Ökostromanlagen (Mehrfamilienhäuser, Baufelder, etc.) zwischen Privatpersonen zu ermöglichen. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dazu aufgefordert, weitere Maßnahmen zu evaluieren, welche die Stärkung lokaler und regionaler Ökostrom-Versorgungskonzepte zum Ziel haben.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Industrie vorgeschlagen.