705/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend der Einführung eines Modelles der nachgelagerten Studiengebühren.

NEOS spricht sich für ein System der nachgelagerten Studiengebühren, vorfinanziert durch ein staatliches Bildungsdarlehen, aus. Dieses Modell ist sozial gerechter als der Status Quo in Österreich. Eine öffentlich bereitgestellte gebührenfreie Hochschulbildung kann wenig an den sozialen Selektionswirkungen ändern, diese finden im Kindergarten und in der Schule statt. Vielmehr bewirkt der gebührenfreie Hochschulzugang eine Umverteilung von unten nach oben. Nachgelagerte Gebühren tragen zur sozialen Gerechtigkeit bei, da unter anderem auch kostenintensive Meisterprüfungen durch die Teilnehmer_innen selbst getragen werden müssen, während hingegen für das Studium kein Beitrag der Studierenden eingehoben wird.

Nachgelagerte Studiengebühren stellen außerdem eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die heimischen Universitäten dar und gewährleisten Chancengerechtigkeit, da sie an die finanzielle Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben gekoppelt sind.

Österreichische Universitäten sind deutlich unterfinanziert und  verlieren weiter an Boden. Ohne eine neue Finanzierungsbasis ist der Wissensstandort Österreich langfristig gefährdet. Als Bürger_innenbewegung die auf dem Kernwert Eigenverantwortung aufbaut wollen wir auch einen Beitrag der Studierenden. Daher sollen die Universitäten in ihrem autonomen Wirkungsbereich darüber entscheiden können, ein System der „nachgelagerten Studiengebühren“ einzuführen. Die Beteiligung von Absolvent_innen in Abhängigkeit ihrer Einkommenssituation an der Hochschulfinanzierung ist neben der öffentlichen Finanzierung über Steuergeld eine Frage der Gerechtigkeit. Die Hochschulen sollen autonom die Höhe der Studiengebühren – innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Korridors – festlegen können. Es steht den Hochschulen auch weiterhin frei, wie bisher keine Gebühren einzuheben. Studierende leisten ihren Beitrag dann nicht zu Zeiten ihrer Ausbildung, sondern haben die Möglichkeit eines staatlichen, zinsfreien Bildungsdarlehens. Dies soll einen Teilschritt für eine Qualitätsoffensive an österreichischen Universitäten darstellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Modell der nachgelagerten Studiengebühren als alternative Finanzierungsquelle für österreichische Universitäten zu erarbeiten sowie anschließend dem Nationalrat einen diesbezüglichen Entwurf und Bericht zu präsentieren."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss vorgeschlagen.