708/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Michael Pock, Gefährtin und Gefährten

betreffend Technologiemonitoring und Risikobewertung

 

Es ist begrüßenswert, dass alle Parteien Fracking derzeit als keine wirtschaftlich sinnvolle und umweltpolitisch vertretbare Option zur Sicherung der Energieversorgung ansehen. Die Diskussion um Fracking als Fördermethode zeigt aber deutlich, dass es notwendig ist, gründliche Bewertungen neuer Technologien vorliegen zu haben, um politische Entscheidungen evidenzbasiert treffen zu können. Neben oben genanntem Fracking betrifft dies insbesondere auch die Bereiche Gentechnik und Nuklearenergie. Österreich hat diesbezüglich eine sehr kritische Haltung eingenommen, jedoch werden diese Technologien von anderen Staaten in vollem Ausmaß genutzt. Damit ist Österreich zumindest indirekt von etwaigen Auswirkungen betroffen und damit auch gefordert, die Entwicklung in diesen Bereichen zu verfolgen.

In Deutschland ist direkt beim Deutschen Bundestag das Büro für Technikfolgen-Abschätzung (TAB) als eine selbstständige wissenschaftliche Einrichtung angesiedelt, die den Bundestag und seine Ausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels berät. Das TAB wird seit 1990 vom Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) – auf Basis eines Vertrags mit dem Deutschen Bundestag– betrieben und kooperiert mit weiteren einschlägigen Forschungsinstitutionen.

Derartige auf wissenschaftlicher Basis erstellte Risikobewertungen und ein begleitendes Monitoring neuer Technologien sollten folgerichtig auch in Österreich systematisch etabliert werden. Der Optimalfall wäre eine dem Büro für Technikfolgenabschätzung ähnliche Einrichtung. Aufgrund der budgetären Lage ist dies wohl außer Reichweite und daher wird vorgeschlagen, das Institut für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ITA) als durchführende Institutionen mit diesen Aufgaben zu beauftragen. Diesbezüglich gab es bereits Bemühungen, jedoch wurde die Kooperation noch nicht institutionalisiert. Das aktuelle Verbot einer weiteren Technologie sollte der Anlass sein, diese Kooperation endgültig zu etablieren. Die Ergebnisse des laufenden Monitorings sollen den zuständigen Ausschüssen im Nationalrat regelmäßig zur Verfügung gestellt und diskutiert werden. Das stellt sicher, dass politische Entscheidungen tatsächlich faktenbasiert erfolgen können.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung – insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – wird aufgefordert, dem Nationalrat ein Programm zur Implementierung eines laufenden Technologiemonitorings und einer damit verbundenen Risikobewertung vorzulegen, sodass nach dem Vorbild Deutschlands politische Entscheidungen zukünftig fachlich besser abgesichert sind."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.