710/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Studie über mögliche Effizenzsteigerungen in den Sozialversicherungen

 

Die Organisationsstruktur der Sozialversicherungsträger, mit insgesamt 22 Sozialversicherungsträgern und 17 Krankenfürsorgeanstalten, ist gemessen an der Kleinheit der Republik Österreich zahlenmäßig vollkommen überdimensioniert und nicht mehr zeitgemäß. Einsparungsmöglichkeiten bestehen in vielen Bereichen. Insbesondere eine Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern birgt aus der Sicht vieler Kenner des Systems großes Potenzial, die Versicherten langfristig zu entlasten (z.B. WKO-Präsident Christoph Leitl am 16.06.2014 im "Kurier", WT-Kammerpräsident Klaus Hübner am 03.10.2013 in der "Presse"....)

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm bereits in Aussicht gestellt, dass es in bestimmten Bereichen eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsträgern geben könnte, wie sich aus folgender geplanten Maßnahme, die im Regierungsprogramm auf S. 57 ausgeführt ist, herleiten lässt: "Studie über mögliche Effizienzsteigerungen der Sozialversicherungsträger: Die Aufgaben der Sozialversicherung werden von 22 Sozialversicherungsträgern erfüllt. Kostendämpfungs- und Einsparungsmöglichkeiten sollen insbesondere in den Bereichen Beschaffung und Verwaltung erhoben werden."

Die Bedeutung einer verstärkten Zusammenarbeit und möglicher Zusammenlegung aller Sozialversicherungs- und Krankenfürsorgeanstalten liegt auf der Hand, um das Potenzial genauer zu umreißen, ist die  rasche Durchführung einer solchen Studie erforderlich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, die Durchführung einer Studie zu möglichen Effizenzsteigerungen und Kostendämpfungen durch eine verstärkte Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeanstalten, in Auftrag zu geben. Hierbei sollen auch die strukturellen und finanziellen Potenziale einer Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger und Krankenfürsorgeanstalten zu je einer Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungsanstalt, untersucht werden. Die Studie soll bis 30.Juni 2015 dem Nationalrat vorgelegt werden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.