714/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Stärkung der 2. und 3. Säule im Pensionssystem

 

Die Ausgaben der Republik Österreich für das Pensionssystem steigen mit überdurchschnittlichem Tempo. Der Anteil der Pensionsausgaben an den gesamten Staatsausgaben wächst sogar nach den optimistischen Annahmen der Bundesregierung rasant von 24,4% (2013) auf 28% (2018). Die Harmonisierung der Pensionssysteme (Beamte, ASVG/APG, Sozialversicherungsträger, OeNB, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landesbeamte…) ist immer noch nicht abgeschlossen. Für privilegierte Gruppen sind Übergangsfristen bis in die 40er Jahre des 21. Jahrhunderts vorgesehen, in denen Sonderrechte geschützt bleiben. Daneben gehen die Leistungen der ersten Säule immer weiter zurück. Das folgende Beispiel stellt die Bruttoersatzrate für einen Mann mit 40 Arbeitsjahren und einem Pensionsalter von 62 dar. Wieviel Prozent vom Letztbezug („Ersatzrate“) erhält dieser Mann als Pension bei Ruhestandsantritt im jeweiligen Jahr (für Verdiener der Höchstbeitragsgrundlage von 75 Prozent des Letztbezuges auf 46 Prozent des Letztbezuges):

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Es zeigt sich deutlich, dass die Leistungsansprüche in der ersten Säule - im staatlichen Pensionssystem - fortlaufend weniger gewährleisten, dass die Menschen auch im Ruhestand ihren Lebensstandard halten können. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre eine Altersvorsorge in der zweiten und dritten Säule notwendig.

Aktuell überwiegt in Österreich aber die Altersvorsorge über die erste Säule (staatliches Pensionssystem) bei Weitem. Die zweite und dritte Säule sowie die Einkommen aus Erwerbstätigkeit in der Pension sind im internationalen Vergleich stark unterentwickelt. (Verhältnis Österreich 90:4:6 – Zum Vergleich Frankreich: 51:34:15, Niederlande: 50:40:10, Schweiz 42:32:26). Dass die Pensionen aus der ersten Säule massiv sinken, wird den Bürgerinnen und Bürgern aber verschwiegen.

Für die private Vorsorge ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen immer wieder. Das Vertrauen der Bürger_innen in die Verlässlichkeit der Politik (Zugriff auf private Ersparnisse) ist erschüttert (Zypern, Hypo Alpe Adria-Anleihen, Bankgeheimnis,…).

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) besäße mit den Vorsorgekassen einen ersten Baustein, der aber durch die großzügigen Entnahmemöglichkeiten fast vollkommen abgetragen wird. Guthaben in den Vorsorgekassen bleiben im Schnitt ca 42 Monate lang liegen. Darüber hinaus bezahlen im Rahmen der bAV manche Unternehmen für die Arbeitnehmer Beiträge z.B. an eine Pensionskasse, an eine betriebliche Kollektivversicherung oder dergleichen. Diese Form der Altersvorsorge erfolgt kapitalgedeckt und ergänzt die erste Säule. Hier ist Österreich bisher international Schlusslicht. Im Rahmen der bAV wollen wir den/die einzelne_n Arbeitnehmer_in bestimmen lassen, ob und wie viel er/sie für seine Pensionsvorsorge investieren möchte. Jede_r sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige bekommt ein individuelles Recht auf bAV.

Die Bürger_innen dürfen bis zu 1/11 ihres Bruttobezuges (Selbständige, Landwirte: Seines/ihres steuerpflichtigen Gewinnes) in eine Einrichtung der bAV umleiten.Bis zu diesem 11-tel ist die Höhe des Beitrages flexibel und frei wählbar und jederzeit den Lebensumständen anpassbar, was einen Vorteil gegenüber vielen privaten Einzelverträgen darstellt. Wir glauben, dass die Bürger_innen Verlässlichkeit und Rechtssicherheit brauchen, wenn sie im Ruhestand ihren Lebensstandard durch eigenverantwortliche Ergänzung des staatlichen Pensionssystems halten wollen. Auch deshalb werden die Bürger_innen eine Freiheit der Produktwahl (Versicherung, Fondssparplan, Zukunftsvorsorge …) für ihre Altersvorsorge haben. Wir fordern deshalb eine Steuerfreistellung von Altersvorsorgeprodukten (Versicherungssteuer, KESt) bzw. eine steuerliche Begünstitung die in der Anspar-/Aufbauphase unabhängig von der Versorgungshöhe zu erfolgen hat, da die Versteuerung in Auszahlungs-/Rentenphase erfolgt und bei einer nicht-zweckgebundenen Verwendung eine volle Nachversteuerzum zum gültigen KESt-Steuersatz erfolgen würde. Zusätzlich muss die Republik Österreich verfassungsmäßig garantieren, dass private Vorsorge nicht zur Kürzung von Ansprüchen aus der ersten und zweiten Säule führt, damit sich die Bürger auf ihre Vorsorge verlassen können.  Im Zuge einer Attraktivierung der zweiten und dritten Säule und in Anbetracht der steigenden Pflegebedürftigkeit und Unsicherheiten der langfristigen Finanzierbarkeit im Pflegebereich, ist zudem eine Öffnung der zweiten und dritten Säule für eine Pflegevorsorge erforderlich. Damit soll die Vorsorge für die eigene Pflegebedürftigkeit genauso gefördert werden, wie das Ansparen für Zusatzpensionen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten,mit der eine rechtliche Attraktivierung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge erreicht werden soll. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:

·        die individuelle Möglichkeit, bis zu 1/11 des Bruttobezuges in eine Einrichtung der bAV zu widmen

·        Steuerfreistellung von Altersvorsorgeprodukten

·        verfassungsrechtliche Garantie, dass eine betriebliche und private Altersvorsorge nicht zu Kürzungen bei staatlichen Pensionsansprüchen führt

·        Öffnung der zweiten und dritten Säule für Pflegevorsorge"

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.