715/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Haider

und weiterer Abgeordneter

betreffend

„Entlastung der Beschäftigten im Tourismus: Keine Sozialversicherungs-beiträge auf Trinkgelder!“

 

 

 

 

Seit dem Jahr 2005 sind gemäß § 3 Einkommensteuergesetz ortsübliche Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von dritter Seite freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist, von der Einkommensteuer befreit.

 

Unabhängig von dieser einkommensteuerrechtlichen Entlastung werden jedoch Trinkgelder in Form von je nach Branche unterschiedlichen Pauschalen in der Höhe von bis zu 80 Euro monatlich in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge miteinbezogen. Das heißt mit anderen Worten, dass für diese Pauschalen, die zudem völlig unabhängig davon herangezogen werden, ob der betroffene Arbeitnehmer überhaupt tatsächlich Trinkgelder in dieser Höhe erhalten hat, entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind.

In besonderem Ausmaß davon betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismusbereich. Im Bereich der Hotellerie und Gastronomie geht es dabei unter anderem um Serviceberufe, sowie um Reinigungskräfte und Portiere aber auch um Küchenleiter, Küchenchefs und Speisenzusteller.

Gerade der Tourismussektor ist mit einer hohen Fluktuation und verhältnismäßig kurzen Verweildauer der Beschäftigten konfrontiert. Aus diesem Grund sind gerade hier Anreize, die eine längere Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die jeweiligen Tourismusbetriebe zumindest begünstigen, von großer Bedeutung.

 

In diesem Zusammenhang hat nunmehr – wohl auch im Lichte der AK-Wahlen – der ÖAAB diese Problematik erkannt und eine Änderung dieses Umstandes bzw. eine Beseitigung dieser Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefordert.  

So spricht sich unter anderem der oberösterreichische AK-Vizepräsident Feilmair in einem entsprechenden Programm für eine Abschaffung der Trinkgeld-  Pauschalierung und für eine gänzliche Abgabenbefreiung aus – „denn die derzeitige Regelung ist für viele Arbeitnehmer ungerecht. Trinkgelder sind eine freiwillige Leistung, der tatsächliche Bezug ist schwer feststellbar. Sie sind ein finanzieller  


Anreiz für besondere Dienstleistungen, gerade in jenen Berufen, die ohnehin zu den Niedriglohn-Branchen zählen.“

 

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten forderte kürzlich in diesem Zusammenhang die Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien auf, Trinkgelder neben der Steuerfreiheit künftig auch von der Sozialversicherung zu befreien und die Trinkgeld-Pauschalen abzuschaffen.

 

Dass dies auch der gegenwärtigen Bundesregierung und insbesondere der ÖVP ein großes Anliegen ist, bewies der damalige Vizekanzler Spindelegger im Rahmen  seiner Budgetrede vom 29. April 2014, wenn er zu diesem Thema wörtlich ausführte:

 „Zum Thema Lohnverrechnung: Es gibt zu viele Ausnahmebestimmungen. Es ist  nicht einzusehen, dass es 400 verschiedene Beitragsgruppen gibt, daher streben wir auch eine Harmonisierung von ASVG und Einkommensteuergesetz an, denn es ist schwer zu erklären, dass Trinkgeld von der Einkommensteuer befreit ist, aber bei der Sozialversicherung als Lohnanteil gesehen wird. Auch das müssen wir verändern und vereinheitlichen.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Im Sinne einer notwendigen Entlastung der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gerade im Tourismusbereich stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, insbesondere im Interesse der   Beschäftigten in Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die sicherstellt, dass Trinkgelder bzw. entsprechende Pauschalen von der Bemessung der Allgemeinen Sozialversicherungs-beitragsgrundlage ausgenommen werden.“ 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Tourismusausschuss.