722/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 22.10.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Maximilian Unterrainer, Mag. Roman Haider, Georg Willi, Leopold Steinbichler, Josef Schellhorn

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Beherbergungsstatistik im Zusammenhang mit der Novellierung der §§ 5, 10 des Meldegesetzes 1991

 

Die österreichische Beherbergungsstatistik ist weltweit anerkannt und vorbildlich. Durch das Zusammenspiel von EU, Bund, Ländern, Gemeinden, Betrieben und Statistik Austria verfügt Österreich über aussagekräftige, verlässliche und stets aktuelle und tiefregionale Daten über den heimischen Tourismus. Diese Daten sind ein wichtiges und unerlässliches Instrument für die strategische Ausrichtung des österreichischen Tourismusangebots und die Tourismuswerbung.

Kern des Datenerhebungssystems sind die Gästemeldungen in Beherbergungsbetrieben gemäß Meldegesetz 1991. In der Novelle des Meldegesetzes, BGBl. I Nr. 16/2013, sind mit dem unterstützenswerten Ziel der Verwaltungsvereinfachung aber auch Änderungen mit weitreichenden negativen Folgen für die Tourismusstatistik bzw. Tourismusplanung vorgesehen, die mit Inkraftsetzen der derzeit erarbeiteten Durchführungsverordnung gem. § 10 (1) schlagend werden würden.

Zukünftig soll bei den Gästemeldungen die Angabe der Postleitzahl entfallen, was insbesondere bei österreichischen und deutschen Gästen mit einem deutlichen Daten- und Informationsverlust verbunden wäre. Eine Zuordnung der Gäste zu einzelnen Bundesländern bzw. zu den deutschen Regionen wäre dann nicht mehr möglich. Darüber hinaus ist bei Reisegruppen ab 2 Personen laut derzeitigem Entwurf nur noch eine Person zur Angabe des Herkunftslands verpflichtet, die Herkunft aller anderen Mitglieder der Reisegruppe würde im Gegensatz zur bestehenden Regelung nicht mehr erfasst werden.

 

Zusätzlich zum Informationsverlust wäre diese Novelle auch mit Mehraufwand für die Betriebe verbunden, weil es - im Gegensatz zur derzeitigen Regelung - zu einer zusätzlichen Datenerfassung im Rahmen des Anmeldevorgangs bei mehr als zwei Personen kommen müsste. Das eigentliche Ziel der Novelle, eine Verwaltungsvereinfachung zu erreichen, würde damit ebenfalls nicht erreicht werden.

Noch sind die novellierten Regelungen nicht in Kraft getreten, eine Änderung wäre daher relativ einfach möglich.

Die möglichst vollständige Erfassung der Ankünfte und Nächtigungen nach Herkunftsländern zählt zu den grundlegenden Indikatoren in der Tourismusstatistik, aber auch bei Potenzialanalysen oder in der Erfolgsmessung. Daher sprechen sich die Tourismusmarketingorganisationen der Länder, aber auch die Österreich Werbung und auch der Fachverband Hotellerie der WKÖ für die Beibehaltung der derzeit in Kraft befindlichen Regelung aus.

 

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Inneres wird ersucht, bei der Erlassung der Durchführungsverordnung gemäß Meldegesetz 1991 die Anliegen der Tourismuswirtschaft zu berücksichtigen und darauf zu achten, dass der Informationsgehalt und die Qualität der Beherbergungsstatistik erhalten bleiben können.“

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss beantragt.