727/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

§ 26 iVm § 21 GOG-NR

 

 

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kunasek, MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Bösch, Podgorschek
und weiterer Abgeordneter

betreffend Sonderfinanzierung für das Bundesheer

 

 

Im Interview mit der Zeitung „Kurier“ am 12.Oktober 2014 sprach sich Bundespräsident Dr. Heinz Fischer für mehr Geld für das Bundesheer aus:

Aber beim Bundesheer ist jetzt der Punkt erreicht, wo man sagen muss: In den nächsten Jahren sind Investitionen dringend notwendig, um das Heer in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten.“

 

Den Unterlagen zur Pressekonferenz von Bundesminister Klug am 3. Oktober 2014, „Strukturpaket - Maßnahmen zur Leistungsanpassung des Bundesheeres“ konnte entnommen werden, dass trotz der Anpassungen und Kürzungen zusätzliche Finanzmittel nötig sind, um die verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen zu können. Sonderinvestitionen wären vor allem in den Bereichen Wehrdienstreform, Miliz, Luftstreitkräfte, Schutz der Soldaten, Mobilität, Führungsfähigkeit und Infrastruktur erforderlich.

 

Geplant ist der Ankauf von geschützten Mehrzweckfahrzeugen im Umfang von 18,5 Mio. Euro, handelsüblichen Personenkraftfahrzeugen im Umfang von 8 Mio. Euro,  geländegängigen Fahrzeugen für Spezialeinsatzkräfte im Umfang von 5,4 Mio. Euro, geländegängigen Fahrzeugen als Ersatz für PuchG und Pinzgauer im Umfang von 10,5 Mio. Euro,  Kranfahrzeugen im Umfang von 4,1 Mio. Euro sowie schweren Pioniermaschinen im Umfang von 7,3 Mio. Euro. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen/Beschaffungen, so die Unterlagen, ist eine Sonderfinanzierung unbedingt erforderlich.

 

Weiters ist zu entnehmen, dass bei den Luftstreitkräften zur Fortsetzung des Betriebes bei den Systemen C-130 „Hercules” und S-70 „Black Hawk” eine Sonderfinanzierung erforderlich sei. Dazu kommt noch die Hubschrauber Nachbeschaffung und die Nachfolge der Saab 105, ohne die eine Luftraumüberwachung nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet wäre.

 

Explizite wird in den Unterlagen auf die künftige Erfüllbarkeit der verfassungsmäßigen Aufgaben hingewiesen:

„Sollte keine Sonderfinanzierung kommen, dann müssen der Verlust von Fähigkeiten und ein weiterer Abbau an Kapazitäten berücksichtigt werden. Die verfassungsmäßigen Aufgaben des Bundesheeres im In- und Ausland wären nicht mehr zur Gänze erfüllbar.“

 

Den "Vorarlberger Nachrichten" vom 16.10.2014 konnte dazu entnommen werden:

„Der Vorarlberger Militärkommandant, Brigadier Ernst Konzett, will „den Kopf nicht in den Sand stecken“ und hofft, dass es eine Einigung auf eine Sonderfinanzierung 2016 geben wird. „Sonst müssen wir vieles infrage stellen“, erklärt er im VN-Gespräch. Schließlich würde es heute bei der Ausstattung schon an allen Ecken und Enden fehlen. (…)

Ganz grundsätzlich kritisiert Konzett, dass „die Kürzungen derzeit nicht von sicherheitspolitischen Analysen, sondern rein vom Sparzwang geleitet sind. Das Jahr 2015 können wir noch mit Ach und Krach durchtauchen.“ Spätestens 2016 brauche das Bundesheer aber dringend Geld, um seine Aufgaben noch erfüllen und auf Unvorhersehbares reagieren zu können, appelliert er an die Politik. In Bludesch fehlten dem Jägerbataillon jetzt schon die Hälfte der Fahrzeuge. Auch würde es in vielen Kasernen bereits bei der Standardausrüstung wie Helmen und Nachtsichtgeräten hapern. „Sogar die Landesregierung hat 40 Paar Ski gekauft, um den Lawineneinsatzzug zeitgemäß auszurüsten“, so Konzett. Von den geplanten Attraktivierungs-maßnahmen sei auch nicht mehr viel übrig. „Das Geld, das dazu notwendig ist, wurde uns nicht gegeben, sondern – im Gegenteil – abgezogen“, erklärt der Militärkommandant.“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen  wird aufgefordert, außerhalb des Budgets für die militärischen Angelegenheiten für das Jahr 2015 eine Sonderfinanzierung für dringende Beschaffungsvorhaben des Bundesheeres sowie für die Umsetzung der Attraktivierung des Grundwehrdienstes zur Verfügung zu stellen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Budgetausschuss ersucht.