730/A XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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Antrag

der Abgeordneten Carmen Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich, BGBl. I Nr. 127/2011, geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich, BGBl. I Nr. 127/2011, wird wie folgt geändert:

 

1.         § 3 entfällt.

 

2.         Die Anlage lautet wie folgt:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/1/15/Land_der_Berge%2C_Land_am_Strome.jpg

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Juni dieses Jahres ist die Diskussion betreffend den Text der Bundeshymne wieder voll entfacht.

Diese Debatte zeigte einmal mehr die Absurdität der im Jahr 2011 von SPÖ, ÖVP und Grünen beschlossenen Änderung des Textes der Bundeshymne und das diesbezügliche Unverständnis weiter Teile der Bevölkerung.

Laut einer bereits im Jahr 2011 durchgeführten OGM-Umfrage sprach sich eine große Mehrheit der Bevölkerung, nämlich 70 Prozent, dagegen aus, dass die "Töchter" in den Text der Bundeshymne aufgenommen werden. (14.07.2011 / Kleine Zeitung)

Nichts desto trotz wurde im Nationalrat gegen die Stimmen der FPÖ die Änderung des Textes der Bundeshymne beschlossen.

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist es strikt abzulehnen, die historische Hymne und den Originaltext der großen Österreicherin Paula von Preradovic mutwillig zu verändern.

Denn Gleichberechtigung von Frauen kann nicht durch veränderte Liedtexte „herbeigesungen“ werden.

Aus diesem Grund verlangen die unterfertigten Abgeordneten nicht zuletzt im Sinne einer großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung eine Änderung des gegenständlichen Bundesgesetzes über die Bundeshymne der Republik Österreich dahingehend, dass die im Jahr 2011 beschlossene Änderung wieder rückgängig gemacht wird, und der ursprüngliche, historische Text der Bundeshymne durch eine entsprechende Änderung der Anlage dieses Gesetzes Gesetzeskraft erlangt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Zuweisung dieses Antrages an den Gleichbehandlungsausschuss.