738/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

betreffend Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte

Die Rot-Weiß-Rot-Karte wurde initiiert, um gut ausgebildete Fachkräfte nach Österreich zu bringen, damit einem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden kann. Die Antragstellung, der damit verbundene bürokratische Aufwand und die Dauer der Bearbeitung bedürfen aber einer grundlegenden Änderung. Aber auch die konkreten Kriterien zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte bedürfen einer Überarbeitung, um entsprechenden Problematiken entgegenzuwirken.

Österreich muss im internationalen Wettbewerb um gut ausgebildete Fachkräfte bestehen können. Hohe bürokratische Hürden stellen einen schwerwiegenden und vor allem selbst verursachten Wettbewerbsnachteil für Österreich und seine Unternehmen dar. Potenzielle Arbeitnehmer_innen aus Drittstaaten werden sich deshalb eher für andere Staaten entscheiden, in denen es leichter ist, als Fachkraft eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Auch Arbeitgeber_innen trifft dieser Wettbewerbsnachteil und bringt bei einer gewünschten Einstellung von Arbeitnehmer_innen aus Drittstaaten zusätzliche Kosten mit sich. Die Bundesregierung muss deshalb ein attraktiveres Arbeitsumfeld und Rahmenbedingungen für internationale Arbeitnehmer_innen schaffen.

Zur Stärkung der Rot-Weiß-Rot-Karte als Mittel für qualifizierte Zuwanderung sind insbesondere Änderungen bei der Anerkennung von Bachelor-Studien notwendig, aber auch bei den Einkommensanforderungen und der Zeit für die Jobsuche.

Der Bologna-Prozess und die damit verbundene Neustrukturierung des Universitätsbetriebes und der Studienorganisation führte bekanntlich zu einer dreigliedrigen Einteilung in Bachelor-, Master- und Doktorratsstudien – nicht nur in Österreich. Aus diesem Grund muss ein Bachelor-Studienabschluss zwingend logisch als vollwertiger Studienabschluss anerkannt werden. Ein wichtiger Schritt dazu soll durch die Anerkennung solcher Abschlüsse von Drittstaatsangehörigen gesetzt werden. Denn durch die derzeitige Gesetzeslage ist der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, jenen Arbeitnehmer_innen, die lediglich über einen Bachelor-Studienabschluss verfügen, verwehrt.

Drittstaatsangehörige, die einen Studienabschluss von österreichischen Universitäten haben, finden einen stark eingeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt vor. Beispielsweise sind die Mindesteinkommensanforderungen zu hoch und machen gegenwärtig rund 2.000€/brutto pro Monat aus. Eine Studie der Universität Wien zeigt nämlich, dass das durchschnittliche Einstiegsgehalt von Bachelor-Studienabsolvent_innen bei 1.593€, von Diplom-Studienabsolvent_innen bei 1.725€ und für Master-Studienabsolvent_innen bei 2.141€ liegt.

Nicht nur die Einkommensgrenze muss heruntergesetzt werden, sondern auch die Dauer die für die Suche einer Beschäftigung im Anschluss an ein Studium in Österreich. Gegenwärtig beträgt diese Frist 6 Monate, wobei in dieser Frist auch jene durchschnittlich 15 Wochen enthalten sind, die das Verfahren zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte in Anspruch nimmt. Für Studienabsolvent_innen aus Drittstaaten, die in Österreich arbeiten wollen, ist diese Frist zu kurz, denn sie werden quasi gezwungen, so schnell wie möglich eine Beschäftigung zu finden, die zudem noch den Mindesteinkommensanforderungen entspricht. Hier besteht die Gefahr, dass wesentliche Human Resources, die während des Studiums angeeignet wurden, verloren gehen.

Wie die Anfragenbeantwortung 489/AB deutlich macht, liegt im Bereich der Rot-Weiß-Rot-Karte einiges, insbesondere im bürokratischen Bereich, im Argen. Die Anfragenbeantwortung war derartig dünn, dass daraus auf ein geringes Interesse für eine erfolgreiche Migrationspolitik geschlossen werden muss. Die RWR-Karte hätte ein Erfolgsmodell werden können, eine Umstellung von einem Quotenmodell hin zu einem von Kriterien geleiteten Modell. Die österreichische Position im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte hätte gestärkt werden können.

 Dass die Rot-Weiß-Rot-Karte aus den oben ausgeführten Gründen kein Erfolgsmodell geworden ist, zeigt die Anfragenbeantwortung auch im quantitativen Missverhältnis zwischen Rot-Weiß-Rot Karten und denen von Rot-Weiß-Rot-Karten "Plus". Die Zahl der ausgestellten Rot-Weiß-Rot-Karten Plus übersteigt jene der normalen Rot-Weiß-Rot Karten um das 27-fache. Insbesondere kritisch ist dies, da es sich bei der Rot-Weiß-Rot-Karte "Plus" weitgehend nicht um eine von Kriterien geleitete Migration handelt. Auch diesem Missverhältnis kann mit einer Attraktivierung der Rot-Weiß-Rot Karte entgegengewirkt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


Der Nationalrat wolle beschließen:


"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesinitiative vorzulegen, die eine grundlegende Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vorsieht. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

·        Verringerung der bürokratischen Hürden

·         Verringerung der Verfahrensdauer der Anerkennung

·         Entfall der Arbeitsmarktprüfung in Branchen mit evidentem Fachkräftemangel

·         Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen

·        Senkung der Einkommensgrenzen

·        Längere Fristen für die Jobsuche nach Studienabschluss an einer österreichischen Universität."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.