740/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker,  Kollegin und Kollegen

betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber

Asylwerber_innen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich nur in sehr eingeschränkter Form möglich. Derzeit ist im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen, dass Personen, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, einer Beschäftigung nachgehen können, sofern eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde. Dieser Arbeitsmarktzugang ist aber auf den Bereich der Saison- und Erntearbeit begrenzt.

Durch die volle Eingliederung in den Arbeitsmarkt kann einerseits das Abrutschen in die Schwarzarbeit und andererseits ein durch Untätigkeit geförderter Qualifikationsverlust verhindert werden; zudem könnten Asylwerber_innen selbst zu ihrem Unterhalt beitragen. Zusätzlich zum Gewinn von Fachkräften hätte also auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft – dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für den Asylwerber selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu werden. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspektivlosigkeit, groß.

Inzwischen haben auch sozialdemokratische Gewerkschafter erkannt, wie wichtig ein Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ist, "weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden“, sagte Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Gewerkschafter in Salzburg: „Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu können, die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen können und damit auch die Sozialsysteme entlastet werden.“

Die Bundesregierung ist hier zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber_innen spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz einen effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber_innen mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehelfer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen werden. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Maßnahmen beschlossen werden können, unter welchen Voraussetzungen der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird und damit Unionsbürger_innen aufgrund arbeitsmarktpolitischer Gründe, Vorrang am Arbeitsmarkt einzuräumen wäre. Hier wäre es möglich, eine Arbeitsmarktprüfung durch das AMS einzuführen.

Der nun vorliegende Entschließungsantrag bezieht sich einerseits auf diese EU-Richtlinie ein, andererseits auf die Begründung der Ablehnung der Regierungsparteien im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Deshalb können wir uns zum Einen eine Arbeitsmarktprüfung vorstellen, aber auch die Frist auf die maximale mögliche Dauer von neun Monaten auszudehnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen ab 1. Jänner 2015, nach neunmonatigem Aufenhalt ermöglicht, sofern dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation vertretbar ist, welche durch eine Prüfung durch das Arbeitsmarktservice festgestellt wurde."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.