742/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Haider, Podgorschek

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wiedereröffnung der Polizeidienststelle Gallspach auf Grund der neuen Bundesbetreuungsstelle in Gallspach

 

Im oberösterreichischen Kurort Gallspach im Bezirk Grieskirchen gibt es seit 2012 eine Asylwerber-Unterkunft, in der 37 unbegleitete afghanische Jugendliche betreut werden. Anfang August wurden in Gallspach in einem leerstehenden Hotel bis zu 81 weitere Asylwerber untergebracht. Das Ganze geschah in einer „Nacht und Nebel“- Aktion, da anscheinend der Bürgermeister auch nicht informiert war.

 

Laut Kurier vom 3. August 2014 hat das Innenministerium die Absicht, in Gallspach eine Bundesbetreuungsstelle für bis zu 100 Asylsuchende mit besonderen

Bedürfnissen einzurichten. Untergebracht werden sollen etwa querschnittsgelähmte, kriegsversehrte oder ältere, bettlägerige Asylwerber.

Geplant sei nun, wie der Kurier berichtete, 100 Personen "vorübergehend" unterzubringen. Es handle sich dabei aber nicht um die ursprünglich vorgesehene "Zielgruppe“. Und tatsächlich sind vorwiegend gesunde, junge Männer in der neuen Betreuungsstelle in Gallspach anzutreffen.

 

Die Einrichtung eines Flüchtlingsgroßquartiers in Gallspach bei Grieskirchen verwundert insofern, als vor rund 15 Jahren die Polizeidienststelle in Gallspach geschlossen wurde und auch die zwölf Kilometer entfernt gelegene Polizeidienststelle Gaspoltshofen  auf Grund von Sparmaßnahmen im Laufe des Jahres 2015  geschlossen werden soll. Die nächstgelegene und nunmehr zuständige Polizeidienststelle Grieskirchen wurde trotz der bereits vorgenommenen oder beabsichtigten Schließungen personell nicht aufgestockt, was den berechtigten Sicherheitsinteressen der betroffenen Bevölkerung jedenfalls zuwider läuft.

Darüber hinaus sind auch in Gaspoltshofen seit Anfang September 12 Asylwerber untergebracht. Wiederum ohne vorherige Information des Bürgermeisters.

Die Unterbringung einer derart großen Anzahl von Asylwerbern macht jedoch – so wie aus Gemeinden mit ähnlichen Einrichtungen bekannt - eine Polizeidienststelle vor Ort notwendig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, auf Grund der Einrichtung einer Bundesbetreuungsstelle für Asylwerber in Gallspach bei Grieskirchen die geschlossene Polizeidienststelle in Gallspach sofort wieder zu öffnen, jedenfalls aber die beabsichtigte Schließung der Polizeidienstelle in Gaspoltshofen rückgängig zu machen und die Polizeidienstelle in Grieskirchen personell aufzustocken.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten ersucht.