743/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein,

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Gleichbehandlung von nahen Angehörigen bei Pflege und Selbstversicherung

Beim Bundesverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgericht waren bzw. sind zahlreiche Fälle anhängig, die sich mit der Ungleichbehandlung in der Selbstversicherung im Zusammenhang mit der Pflege durch nahe Angehörige befassen. Dem geltenden verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz widerspricht die Ungleichbehandlung der Rückwirkung der Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 einerseits und dem Unterlassen einer diesbezüglichen Regelung für die Pflege eines nahen Angehörigen andererseits. Mangels richtiger Information betreffend die Selbstversicherung seitens der Pensionsversicherungsanstalt gegenüber dem Kreis der Betroffenen, erscheint es sachgerecht und sozial wünschenswert, wenn der Gesetzgeber die getroffene Regelung für § 18a ASVG durch Änderung der §§ 225 Abs. 1 Z 3 und 669 Abs. 3 ASVG auch auf § 18b ASVG erweitert oder die Judikatur bzw. die Pensionsversicherungsanstalt die Regelung für § 18a ASVG auch auf § 18b ASVG analog anwendet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die gewährleistet, dass pflegende nahe Angehörige ( § 18b ASVG) im Zusammenhang mit der Selbstversicherung jenen Angehörigen, die ein behindertes Kind pflegen ( § 18 a ASVG), anspruchsmäßig völlig gleichgestellt werden. “

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.