748/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 23.10.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mölzer, Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Einführung einer Subventions-Transparenzdatenbank für die

Bereiche Kunst & Kultur                            

 

Im Sinne des effizienten Einsatzes von öffentlichen Geldern und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten im österreichischen Förderungs- und Subventionsdschungel im  Bereich der Kunst und der Kultur erscheint es sinnvoll, für möglichst viel Transparenz  in benannten Bereichen zu sorgen.

Da nicht nur der Bund öffentlicher Subventionsgeber für die Bereiche Kunst und  Kultur ist, sondern in vielen Bereichen überlappend auch Länder und Gemeinden,  erscheint es auf der einen Seite zielführend, Förderungsnehmer zu verpflichten, in  ihren Förderungsersuchen sämtliche öffentliche Förderungen offenzulegen, auf der  anderen Seite eine öffentlich einsehbare Subventions-Transparenzdatenbank zu erstellen, die sämtliche Förderungsnehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.

Laut profil-Bericht vom 13.10.2014 ist die bis dato von der Bundesregierung propagierte Transparenzdatenbank, die über die gesamten 19 Milliarden Euro, die Bund, Länder und Gemeinden jährlich verteilen, Auskunft geben soll, gescheitert. Es sollte nun zumindest im Kunst- und Kulturbereich eine solche eingeführt werden.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Erstellung einer öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank für Subventionen im Bereich der Kunst und Kultur vorsieht, die sämtliche Förderungsnehmer öffentlicher Mittel, die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber auflistet.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss beantragt.