752/A(E) XXV. GP
Eingebracht am 05.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Dietrich
Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Bundeseinheitliche Regelung für die bedarfsorientierte Mindestsicherung“
Die Sozialhilfe der Bundesländer teilt sich in zwei große Bereiche auf: Die sogenannte "offene Sozialhilfe", die an Privathaushalte geleistet wird, und die sogenannte "stationäre Sozialhilfe", bei der es um die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in Heimen geht.
In den Bundesländern Burgendland, Wien, Steiermark, Oberösterreich und Niederösterreich existieren weiterhin Sozialhilfegesetze, in denen der Bereich der Unterbringung in Heimen bzw. die Gewährung von sozialen Diensten geregelt wird. Der Bereich der offenen Sozialhilfe wird in diesen Ländern in den neuen Mindestsicherungsgesetzen geregelt. In Vorarlberg, Tirol und Kärnten werden diese beiden Bereiche jedoch im Mindestsicherungsgesetz geregelt.[1]
Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Initiative zuzuleiten, welche eine bundeseinheitliche Regelung der bedarfsorientierten Mindestsicherung vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Sozialausschuss vorgeschlagen.
[1] Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693914.html (Stand: 27.10.2014)