754/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 05.11.2014
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

betreffend Evaluierung von Gerichtsgutachten

 

Psychiatrische, psychologische und psychotherapeutische Gutachten spielen in vielen Gerichtsverfahren eine zentrale Rolle, da sie als Grundlage für einschneidende Urteile wie beispielsweise Sachwalterschaften, Unterbringung im Maßnahmenvollzug, Kindesabnahmen und Arbeitsunfähigkeit dienen. Die Qualität der Gutachten in Österreich wurde in Bezug auf Zurechnungsunfähigkeit und Gefährlichkeitsprognosen in einer Studie der Uniklinik Ulm (http://vts.uni-ulm.de/docs/2012/7828/vts_7828_11310.pdf abgerufen am 04.11.14) untersucht, wobei massive Mängel in der Qualität der Gutachten festgestellt wurden.

Die niedrige Qualität der Gutachten ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen. Der Mangel an Gutachtern_innen, relativ niedrige Honorare und mangelnde Qualitätssicherungsmaßnahmen sind entscheidend für das schlechte Abschneiden österreichischer Gutachten. Aufgrund des Mangels der Gutachter ergibt sich immer wieder die Situation, dass Richter und Gutachter sehr häufig und sehr lange "zusammenarbeiten", was zu einer gegenseitigen Anpassung zu Lasten der Qualität führen kann.

Eine externe, regelmäßige Qualitätskontrolle, die dem Stand der Wissenschaft entspricht, würde zu mehr Transparenz und einer tatsächlichen Überprüfung der Standards führen. Dies würde daher einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Gutachten darstellen. Bisher sind die Gerichte selbst und die Parteien zur laufenden Kontrolle und Meldung von Mängeln berufen. Dieses System ist in sich geschlossen und eine transparente Überprüfung ist daher nicht möglich. Eine wirksame Überprüfung erfordert eine unabhängige Kontrollinstanz. Das Bundesministerium hätten mit der Umsetzung der Forderung die Möglichkeit aufgrund einer breiteren Informationsgrundlage besser und schneller auf eine Veränderung der Qualität der Gutachten zu reagieren und entsprechende Angebote zu ermöglichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG



Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Justiz werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen Kontrollmechanismus vorsieht, durch den Gerichtsgutachten über den geistigen Zustand der Betroffenen von externen Experten regelmäßig und stichprobenartig überprüft werden. Die Experten übermitteln die Ergebnisse der Überprüfung in einem jährlichen Bericht an das Bundesministerium für Justiz, der Auskunft darüber geben soll, ob sich die Gutachten auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft befinden und welche Qualitätsmängel bestehen."



In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.