758/A(E) XXV. GP

Eingebracht am 05.11.2014
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck und

weiterer Abgeordneter

betreffend Zusammenlegung der Sozialversicherungen

 

Gegenwärtig ist das System der österreichischen Sozialversicherungen mit seinen 22 selbständigen Einrichtungen teuer, ineffizient und organisatorisch nicht mehr zeitgemäß. Es dienst primär dazu, eine Funktionärsherrschaft in Rot-Schwarz aufrecht zu erhalten und für Versorgungsjobs für abgehalfterte Funktionäre zu sorgen. Durch die indirekte Bestellung aus der Kammerstruktur heraus ist auch keine tatsächliche Mitbestimmung der Pflichtversicherten möglich. Sie verhindert die direkte Mitbestimmung der betroffenen Sozialversicherten und schützt lediglich eine abgehobene Funktionärsschicht.

 

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Aus diesem Grund muss eine Zusammenführung aller Organisationeinheiten, Beitragsleistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen im Sozialsystem in ein einziges Sozialversicherungs-System erfolgen. Nur so ist gewährleistet, dass es eine schlanke, effiziente und zeitgemäße Verwaltungsstruktur im Sinne der Sozialversicherten gibt. In anderen Ländern ist diese Zusammenlegung und Straffung der Struktur längst erfolgt.

Nun hat wieder einmal Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl (ÖVP-Wirtschaftsbund) das hohe Lied einer Verbesserung der Strukturen im österreichischen Sozialversicherungswesen gesungen. Die FPÖ nimmt Leitl und seine ÖVP-Wirtschaftsbündler nun beim Wort, und stellt einen Antrag, der die Basis für eine grundlegende Erneuerung des österreichischen Sozialversicherungswesens im Sinne einer Zusammenlegung gewährleistet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die vollständige Harmonisierung des Sozialversicherungssystems vorsieht, welche eine Zusammenführung aller Beitragsleistungen, Finanzierungs- und Steuerungsfunktionen in ein einziges System umsetzt. Damit einhergehen muss eine direkte Kontrolle durch die Pflichtversicherten mittels Ur-Wahlen der Kontroll- und Verwaltungsorgane “.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Gesundheitsausschuss beantragt.