769/A XXV. GP

Eingebracht am 19.11.2014
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ANTRAG

Parlamentarische Materialien

 

Parlamentarische Materialien

der Abgeordneten Werner Kogler, Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz  geändert wird (Volksabstimmungen vor Gemeindezusammenlegungen)

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl Nr 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 164/2013, wird geändert wie folgt:

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl Nr 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 164/2013, wird geändert wie folgt:

 

Art 116 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „Änderungen im Bestand von Gemeinden bedürfen einer Volksabstimmung und der Zustimmung einer Mehrheit der zum Gemeinderat Wahlberechtigten in jeder der betroffenen Gemeinden.“

 

 

Begründung:

 

Die Änderung stärkt die Gemeindeautonomie und die demokratischen Rechte der Gemeindebürger/innen. Änderungen im Bestand von Gemeinden sind nur mit Zustimmung der betroffenen Bevölkerung (im Wege von Volksabstimmungen) möglich. Eine Bestandsänderung liegt vor, wenn zwei oder mehr Gemeinden zusammengelegt bzw eine Gemeinde oder mehrere Gemeinden getrennt werden.

 

Über eine entsprechende Änderung des B-VG bestand bereits im Österreich-Konvent (2003-2005) Konsens.

 

Im Regierungsprogramm der abgelaufenen XXIV. Gesetzgebungsperiode hatten sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP auf Seite 239 unter Punkt 2.2 auf die "Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen..." geeinigt. Die Regierungsparteien hatten sich in der letzten Gesetzgebungsperiode also nicht nur darauf verständigt, die Bevölkerung bei Gemeindezusammenlegungen einzubinden, sondern sie als letztentscheidende Instanz zu verankern.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.